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Für die Eroberung des französischen Marktes ist unweigerlich der Abschluss eines Vertrages mit einem französischen Kunden oder Partner erforderlich. Im französischen Recht gibt es mehrere Arten von Handelsverträgen, von denen einige mit umfassenderen Verpflichtungen oder schwerwiegenderen Folgen bei einer Kündigung verbunden sind, als andere. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Vertrags und stellen sicher, dass die Besonderheiten des französischen Vertragsrechts respektiert werden.

Welche verschiedenen Arten von Handelsverträgen gibt es in Frankreich?

Je nach Art des ausgeführten Handelsgeschäfts, der Art der Beziehungen oder der Klassifizierung der Unterzeichner eines Handelsvertrags ist eine rechtliche Qualifizierung der Vertragsart von wesentlicher Bedeutung, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten jedes Vertragspartners sowie auf die Beweisführung hat.

Allgemeine/besondere Bedingungen für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in Frankreich

Das französische Handelsgesetzbuch verpflichtet jeden Verkäufer von Produkten oder Dienstleistungen, dem Käufer seiner Produkte oder Dienstleistungen seine allgemeinen Verkaufsbedingungen zu übermitteln. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen unterscheiden sich je nach den betroffenen Produkten oder Dienstleistungen.

Der Vertriebsvertrag in Frankreich

Dieser spezifische Vertrag wird in der Regel zwischen einem Hersteller oder Produzenten von Waren mit den verschiedenen Unternehmen geschlossen, die seine Produkte vermarkten können. Es kann sich handeln um:

  • einen Alleinvertriebsvertrag,
  • einen selektiven Vertriebsvertrag,
  • einen Vertragshändlervertrag.

Der Subunternehmervertrag in Frankreich

Der Subunternehmervertrag bietet einem Unternehmen die Möglichkeit, als Gesprächspartner des Kunden und als Vertragspartei des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages anerkannt zu bleiben, während die betreffende Dienstleistung ganz oder teilweise von einem oder mehreren anderen Unternehmen ausgeführt wird.

Der Liefervertrag in Frankreich

Dieser recht einfache Verkaufsvertrag wird hauptsächlich von Unternehmen verwendet, die sicherstellen wollen, dass ihr Vertriebshändler nur bei ihnen kauft. Umgekehrt kann damit auch der Vertriebshändler sicherstellen, dass das Unternehmen, das die Ware oder Dienstleistung liefert, nur an ihn liefert.

Der Handelsvertretervertrag in Frankreich

Handelsvertreterverträge in Frankreich unterliegen besonderen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf ihre Kündigung.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag in Frankreich

Ein Geschäftsbesorger ist beispielsweise von einem Handelsvertreter oder einem Makler zu unterscheiden. In Frankreich gibt es für den Geschäftsbesorgungsvertrag keinen rechtlichen Rahmen.

Worauf müssen Sie achten?

Beim Abschluss eines grenzüberschreitenden Vertrages zwischen einem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Auftraggeber und einem französischen Auftragnehmer ist es erforderlich, im Voraus die Frage des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands im Streitfall zu klären. Diese Punkte können insbesondere in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen werden, die ein wichtiges Dokument darstellen, auf das Sie im Streitfall zurückgreifen können.

Auch die Kündigungsbedingungen des Vertrages mit dem französischen Partner oder Kunden sind im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung zu prüfen. In einigen Fällen kann die Kündigungsfrist nämlich mehr als 12 Monate betragen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere zweisprachigen Anwälte machen Sie mit allen Besonderheiten des französischen Rechts sowie mit allen damit einhergehenden Risiken vertraut.

Wir erstellen für Sie zweisprachige Verträge und können auch die von Ihren Partnern vorgeschlagenen Verträge prüfen.

Wir können auch bei Streitigkeiten mit einem Ihrer französischen Kunden oder Partner eingreifen und die Streitigkeiten vor die zuständigen Gerichte bringen, sei es in Frankreich oder in Deutschland.

Die Pluspunkte unseres Angebots:

  • Erfahrene zweisprachige Anwälte,
  • Unsere Mitarbeiterteams bestehen aus mehreren hundert Anwälten, die auf die komplexesten Fragen spezialisiert sind,
  • Zusätzlich zu Ihren vertraglichen Aspekten können wir alle verwaltungstechnischen Aspekte Ihrer Aktivitäten in Frankreich übernehmen.

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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