Das Gesetz vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens (Sapin-2-Gesetz) enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Verhütung von Korruption und Vorteilsgewährung.
Anwendungsbereich
Gesellschaften und Konzerne (für alle französischen oder ausländischen Tochtergesellschaften), deren Muttergesellschaft ihren Sitz in Frankreich hat und die 2 nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten
- Umsatz oder konsolidierter Umsatz von mehr als 100 Mio. EUR.
Folgende Regelungen sind zu beachten
- Ein in die Geschäftsordnung aufgenommener Verhaltenskodex, in dem die verschiedenen Arten von Verhaltensweisen definiert und veranschaulicht werden, die als Merkmale von Korruption oder Vorteilsgewährung charakterisiert werden können
- Ein internes Warnsystem, das die Erfassung von Meldungen von Mitarbeitern über das Vorliegen von Verhaltensweisen oder Situationen ermöglicht, die gegen den Verhaltenskodex der Gesellschaft verstoßen
- Eine regelmäßig aktualisierte Korruptionsrisikokartierung zur Ermittlung, Analyse und Priorisierung der Risiken einer Exposition der Gesellschaft gegenüber externen Beanspruchungen zum Zwecke der Korruption (Wirtschaftszweige und geografische Gebiete)
- Verfahren zur Bewertung der Situation von Kunden, führenden Lieferanten und Zwischenhändlern im Hinblick auf die Risikokartierung
- Interne oder externe Rechnungsprüfungsverfahren, um sicherzustellen, dass Bücher, Aufzeichnungen und Konten nicht zur Verschleierung von Korruption oder Einflussnahme verwendet werden.
- Ein Ausbildungssystem für Führungskräfte und Mitarbeiter, die den Risiken von Korruption und Vorteilsgewährung am stärksten ausgesetzt sind.
- Eine Disziplinarregelung, mit der die Arbeitnehmer des Unternehmens im Falle eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex des Unternehmens bestraft werden können.
- Ein System zur internen Kontrolle und Bewertung der durchgeführten Maßnahmen
Bei Nichtkonformität zu den oben aufgeführten Regelungen droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1 Mio. EUR für Unternehmen.
Unsere Experten beraten Sie gerne in allen Belangen der sachgerechten Umsetzung der oben aufgeführten Regelungen.
Die Pluspunkte unseres Angebots
- Unsere Kanzlei ist der beratende Partner von 70.000 Unternehmen in Frankreich und steht damit im Mittelpunkt des anti-Korruptionsrechtes in Frankreich,
- Wir haben viele deutschen, österreichischen und schweizerischen Konzernen bei der Umsetzung der „Loi Sapin 2“ unterstützt,
- Unsere Mitarbeiter sind zweisprachig und sehr erfahren.
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Um ihr Tochterunternehmen in Frankreich erfolgreich zu veräußern, benötigen Sie eine gute Vorbereitung auf den Veräußerungsprozess und ein aktives Portfoliomanagement.
Mehr erfahrenEine Tochtergesellschaft in Frankreich verkaufen
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Mehr erfahrenNachhaltigkeitsberatung (ESG - Economic, Social & Governance Beratung) in Frankreich
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Das ESG-Due-Diligence-Angebot wurde von uns entwickelt, um Unternehmen in Frankreich bei ihren nachhaltigen Investments pragmatisch zu unterstützen.
Mehr erfahrenTransformationsmanagement Pre- und Post-Deal in Frankreich
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