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Im französischen Steuersystem ist der Besitz eines Vermögensgegenstandes steuerpflichtig.

Im Laufe der Zeit gewann die kommunale Besteuerung zunehmend an Bedeutung, was von den Steuerzahlern zunehmend als heikles Thema wahrgenommen wird. Während die Gewerbesteuer in den Bereich der Unternehmensbesteuerung fällt und die Wohnsteuer in den Privatbereich fällt, sind von der Grundsteuer hingegen beide Arten von Steuerzahlern, sowohl Unternehmen als auch private Haushalte, betroffen.

Während die Besteuerungsregelungen vom französischen Gesetzgeber festgelegt werden, fallen die Steuersätze und bestimmte Ausnahmeregelungen unter die Zuständigkeit der kommunalen Behörden.

Unsere Experten helfen Ihnen bei:

  • der Sicherung der Methoden zur Berechnung und Erklärung kommunaler Steuern
  • der Anwendung der Obergrenzenregelung im Hinblick auf die Gewerbesteuer
  • der Analyse der Grund- sowie der Wohnsteuerbescheide

Darüber hinaus wird das von natürlichen Personen gehaltene Immobilienvermögen bei Überschreitung eines bestimmten Stellenwerts durch die Vermögenssteuer auf Immobilien, die sogenannte „IFI“, besteuert.

Die Experten der German Services Group unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Analyse und Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer auf Immobilien
  • Erläuterung der Besonderheiten im Zusammenhang mit den Befreiungen für berufliches Vermögen
  • Bestimmung der jährlich fälligen Vermögensteuer auf Immobilien
  • Vorbereitung Ihrer jährlichen Steuererklärungen der Vermögensteuer auf Immobilien

Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zur Vermögensbesteuerung in Frankreich zu beantworten.

Kontakt zum Thema Vermögensbesteuerung

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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