kpmg-pulseRückruf anfordern
kpmg-pulseAngebotsanfrage

Der Status des innovativen Jungunternehmens (JEI) gilt für vor weniger als 8 Jahren gegründete kleine und mittlere Unternehmen, die einen Teil ihrer Aufwendungen für die Forschung einsetzen. Er bietet ihnen die Möglichkeit, Steuer- und Sozialversicherungsbefreiungen in Anspruch zu nehmen.

Um den Status des innovativen Jungunternehmens in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • ein KMU sein, d. h.
    • weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen

und

  • einen Umsatzes von weniger als 50 Mio. EUR erzielen,

oder

  • eine Bilanzsumme von unter 43 Mio. EUR ausweisen,
  • seit weniger als 8 Jahren bestehen,
  • unabhängig sein, d. h. mindestens 50 % ihres Kapitals muss von natürlichen Personen gehalten werden,
  • wirklich neu sein, d. h. sie dürfen nicht im Rahmen einer Konzentration, Umstrukturierung, Erweiterung der Tätigkeit oder Übernahme bereits bestehender Aktivitäten geschaffen worden sein,
  • mindestens 15 % ihrer steuerlich absetzbaren Aufwendungen in die Forschung- und Entwicklung investieren.

Der Status eines innovativen Jungunternehmens gewährt Steuer- und Sozialversicherungsvorteile.

 

Steuererleichterungen:

  • Vollständige Befreiung von der Einkommens- oder Körperschaftsteuer für einen 12-monatigen Zeitraum,
  • Befreiung von der Einkommens- oder Körperschaftsteuer bis zu 50 % für einen Zeitraum von 12 Monaten,
  • Diese Vergünstigungen gelten für mit Gewinn abgeschlossene Geschäftsjahre, die nicht unbedingt aufeinander folgen müssen,
  • Befreiung von der auf dem Grundbesitz basierenden Abgabe (CFE) für 7 Jahre (auf Beschluss der betroffenen Gebietskörperschaften).

 

Soziale Vergünstigungen:

Befreiung von den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung und zum Kindergeld auf die Vergütungen, die an die folgenden Mitarbeiter gezahlt werden, sofern sie mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit für FuE-Projekte aufwenden:

  • Forschungsingenieure,
  • Techniker,
  • Projektleiter für Forschung und Entwicklung,
  • Für gewerbliche Schutzrechte zuständige Rechtsanwälte,
  • für vorwettbewerbliche Tests zuständige Mitarbeiter.

 

Setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung, um die Anerkennung als innovatives Jungunternehmen zu erhalten.

Kontakt zum Thema Innovativen Jungunternehmens (JEI)

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

    Besuchen Sie uns Angebot (kostenlos)