Die Informationspflicht in Frankreich über die Art der durch die Steuergutschrift für Forschungstätigkeiten finanzierten Ausgaben wird auf Unternehmen beschränkt, die Forschungsausgaben in Höhe von über 100 Mio. EUR tätigen. Diese Unternehmen müssen daher der Anmeldung der Steuergutschrift für Forschungstätigkeiten (Formular Nr. 2069-A) eine Aufstellung (Formular Nr. 2069-A-1-SD) beifügen.
Parallel dazu wird eine neue, erleichterte Dokumentationspflicht für Inhaber eines Doktorgrads eingeführt für Unternehmen, deren einen Anspruch auf die Steuergutschrift für Forschungstätigkeiten begründende Ausgaben zwischen 10 und 100 Mio. EUR liegen.
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