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Die Sozialabgaben in Frankreich sind oft sehr hoch. Sie hängen insbesondere von der Vergütungs- und Gehaltshöhe Ihrer Mitarbeiter ab. Während sie bei Arbeitern eher dem Durchschnitt der anderen europäischen Länder entsprechen, sind sie bei Managern und Führungskräften hoch.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen, vor jeder Einstellung die Kosten für einen Mitarbeiter zu berechnen: Lohn- und Gehaltskosten, arbeitgeberseitige Abgaben, zu zahlender Nettobetrag vor der Einkommenssteuer, zu zahlender Nettobetrag nach der Einkommenssteuer.

Was wir für Sie tun können:

In der Folge können wir:

  • die Einstellungsformalitäten für Ihre französischen Mitarbeiter erledigen,
  • die Erstellung des Arbeitsvertrags für Ihre Mitarbeiter in Frankreich übernehmen,
  • jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter vornehmen,
  • die Bezahlung der Sozialabgaben veranlassen,
  • Ihnen während der gesamten Zugehörigkeit der Mitarbeiter zu Ihrer Belegschaft zur Seite stehen.

Die Pluspunkte unseres Angebots:

  • Unsere Kanzlei ist das führende Lohn- und Gehaltsabrechnungsbüro in Frankreich,
  • Sie haben deutschsprachige Ansprechpartner, die Sie betreuen,
  • Wir können Ihnen noch mehr anbieten und Sie bei allen steuerlichen, rechtlichen und buchhalterischen Aspekten begleiten.

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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