Unternehmen, die ein Kassensystem verwenden, müssen sich mit abgesicherter Kassensoftware ausstatten, um dem Umsatzsteuerbetrug vorzubeugen (Verheimlichung von Einnahmen)
– Zertifizierung durch einen zur Zertifizierungsprüfung berechtigten Dritten
– Oder individuelle Bestätigung durch den Herausgeber der Kassensoftware (entsprechend einem Modell der Finanzverwaltung)
Das Zertifikat muss insbesondere folgende Themenbereiche abdecken:
– Unveränderbarkeit,
– Sicherheit,
– Aufbewahrung
– und Archivierung der Daten.
Strafandrohung:
• Geldstrafe von 7.500 € pro Software, bei Kontrolle
• Zwang zur Beachtung der Rechtslage binnen 60 Tagen
Die Finanzverwaltung ist berechtigt, unangekündigte Kontrollen durchzuführen.
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