Rechnungen in Frankreich : welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die französischen Regeln ?
Das französische Handels- und Steuerrecht kennt zahlreiche Grundsätze und Pflichtangaben für Rechnungen. Bei Verstößen gegen diese Regeln drohen unter anderem folgende Strafen:
Nach dem Handelsrecht:
- Geldstrafe in Höhe von 75.000 € für natürliche Personen
- Geldstrafe in Höhe von 375.000 € für eine juristische Personen
- Juristische Personen können außerdem für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren von allen öffentlichen Aufträgen und Ausschreibungen ausgeschlossen werden
Nach den steuerlichen Vorschriften:
- Geldstrafe von 15 € pro fehlender oder unzutreffender Angabe für jede Rechnung (begrenzt auf jeweils ein Viertel des Rechnungsbetrags)
- bei Transaktionen ohne Rechnung oder mit fiktiven Rechnungen droht eine Strafe von 50% des Betrags der betreffenden Transaktionen
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