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Beschäftigen Sie bereits Personal in Frankreich oder möchten welches in Frankreich einstellen und sich hierbei von deutschsprachigen Experten im Arbeitsrecht und dem Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung beraten bzw. unterstützen lassen?

Typische Anliegen, für die wir Ihnen Lösungen anbieten können:

  • „Unsere Schweizer Gesellschaft möchte einen Außendienstmitarbeiter einstellen . Wir interessieren uns dabei sehr für einen französischen Bewerber, der von seinem französischen Wohnsitz aus für uns arbeiten und zu unseren derzeitigen und potenziellen Kunden in aller Welt reisen würde. Können Sie uns helfen, einen Arbeitsvertrag nach französischem und schweizerisches Recht aufzusetzen, seine monatlichen Lohnabrechnungen zu erstellen und die Erklärungen für die Sozialversicherungsabgaben vorzubereiten? Gibt es ein Risiko hierfür in Frankreich besteuert zu werden?“
  • „Wir suchen einen Partner, der uns bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in Frankreich wie dem Aufsetzen von Arbeitsverträgen, der Arbeitszeitgestaltung, der Festlegung fixer und variabler Vergütung und bei eventuell vorkommenden Schwierigkeiten mit Mitarbeitern helfen kann.“
  • „Wir sind französische Architekten und haben unser Büro in der Schweiz. Kürzlich haben wir ein wichtiges Bauprojekt in Südfrankreich erhalten. Welche Kosten würden bei der Anstellung von französischen Mitarbeitern auf uns zukommen? Sollten wir dieses Projekt an sie als Subunternehmer weitergeben?“

Von der Einstellung bis zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben hat jeder Lebensabschnitt eines französischen Arbeitnehmers seine eigenen Besonderheiten.

Seinen ersten Mitarbeiter in Frankreich einstellen

Viele deutsche, österreichische oder schweizerische Unternehmen zögern zunächst, Personal in Frankreich einzustellen und entscheiden sich oft für einen Handelsvertreter oder Händler, um ihre Produkte in Frankreich zu vermarkten. Die meisten Unternehmen entscheiden sich erst im zweiten Schritt, wenn die Geschäfte gut laufen, einen ersten Mitarbeiter, entweder direkt durch das Unternehmen außerhalb Frankreichs, oder durch eine gegründete Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft anzustellen.

Unabhängig von der Laufzeit des ersten Arbeitsvertrags sollten Sie sich, vor Vertragsabschluss, über das anwendbare Recht und insbesondere die in Frankreich geltenden gesetzlichen Regelungen betreffend die Arbeitszeit und Vergütung informieren. Häufig erstellen wir vor Einstellung eine Simulation zur Ermittlung der künftigen Sozialabgaben und Steuern . Ebenso erklären wir Ihnen, welches der anwendbare Tarifvertrag ist und wie Sie die Arbeitszeit optimieren können. In einigen Fällen werden auch vom Staat und den lokalen Behörden finanzielle Hilfen für die Einstellung von Mitarbeitern gewährt.

Parallel zur Einstellung des ersten Mitarbeiters stellt sich häufig die Frage nach dem Firmenwagen und den damit verbundenen geldwerten Vorteil. Sollte man das Fahrzeug bei einem französischen Händler oder bei einem deutschen Händler kaufen, um somit von den Einkaufsbedingungen der Muttergesellschaft zu profitieren? Wie wird der geldwerte Vorteil in Frankreich bestimmt? Wie wird das Firmenfahrzeug in Frankreich steuerlich behandelt? All diese Fragen sollte man sich stellen, denn Frankreich behandelt Firmenwagen restriktiver als Deutschland.

Wird ein Mitarbeiter direkt von einem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich eingestellt, entsteht auch das Risiko einer Betriebsstätte in Frankreich. Wenn dem Mitarbeiter nämlich Vollmachten erteilt werden, über die er beispielsweise die Gesellschaft vertraglich verpflichten kann, muss eine Betriebsstätte angemeldet werden, was die Abführung von Körperschaftsteuer zur Folge hätte. Hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsabrechnung können Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen.

Gern helfen wir Ihnen auch bei der Auswahl der geeigneten Versicherungspolicen für Ihre Mitarbeiter, damit Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis unter Kontrolle haben.

Ihr Personal in Frankreich verwalten

Bei Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich müssen Formalitäten erledigt werden, wie z. B. die Einstellungsanzeige oder das Ausfüllen des Personalregisters. Der Mitarbeiter muss sich außerdem einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, die in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Während seiner Beschäftigung im Unternehmen muss der Mitarbeiter außerdem an mindestens jährlich stattfindenden Mitarbeitergesprächen teilnehmen und sich anhand vorgeschriebener Aushänge über die im Unternehmen geltenden Regeln informieren können.

Wie in den meisten europäischen Ländern steigen auch in Frankreich die Verpflichtungen des Arbeitgebers je nach der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen. Oft wird der Betriebsrat in Frankreich von deutschen Investoren mit Argwohn betrachtet, da sie die Strenge der von ihrem Land stark abweichenden Arbeitsbeziehungen fürchten. Es gibt aber keinen Grund, das Überschreiten bestimmter Schwellenwerte zu scheuen, da es demgegenüber zahlreiche umsetzbare Lösungen gibt.

Sicher, das französische Arbeitsrecht ist komplex, aber unsere Juristen und Anwälte betreuen Sie in allen Personalangelegenheiten und gewährleisten somit, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen und im Einklang mit dem französischen Recht handeln. Sie können bei uns den ganzen Verwaltungsaufwand , wie die Lohnabrechnungen oder Sozialversicherungserklärungen outsourcen.

Über die administrativen Formalitäten und Einhaltung des Arbeitsrechts hinaus gehört zu einer guten Personalführung auch die Berücksichtigung interkultureller Aspekte. Die französische Arbeitskultur unterscheidet sich in der Tat erheblich von der in den deutschsprachigen Nachbarländern. Als eines der Beispiele kann hier die Organisation von Besprechungen genannt werden: diese beginnen in Deutschland pünktlich, während die Franzosen gleich zu Beginn immer 15 Minuten „Puffer“ einplanen, damit auch keiner der Teilnehmer abgehetzt erscheinen muss. Abgesehen von diesem Beispiel, welches bereits schön die Unterschiede beider Kulturen veranschaulicht, legen die Franzosen besonderen Wert auf den sozialen Dialog, die Abläufe im Unternehmen, die Entscheidungsfindung oder die Kommunikation. Eine Geschäftsführung nach deutscher Art könnte in Frankreich schlecht aufgefasst werden, so wie auch eine französische Arbeitskultur in Deutschland falsch verstanden wird. Letztlich führt bringt eine Angleichung beider Kulturen zum besten Erfolg. Damit das gelingt, leisten wir unseren Beitrag dazu.

Möglichkeiten für die internationale Mobilität optimal nutzen

Obwohl Frankreich EU-Mitglied ist, hat es eine ziemlich strenge Praxis bei der vorübergehenden Beschäftigung von ausländischen EU-Bürgern in Frankreich. Aus diesem Grund wurden mehrere Richtlinien für die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Frankreich erlassen. Sie beinhalten administrative Formalitäten, die streng festgelegt sein können, sowie die Einhaltung des französischen Arbeitsrechts.

Internationale Mobilität ist auch für deutsche, österreichische oder schweizerische Unternehmensgruppen mit einer Niederlassung in Frankreich ein wichtiges Thema. Die internationale Mobilität ist der berufliche Wechsel, der eine vorübergehende Niederlassung in einem anderen Land als dem Herkunftsland beinhaltet. Sie deckt verschiedene Facetten ab. Es wird als „Expatriation“ (Entsendung ins Ausland) bezeichnet, wenn ein französischer Mitarbeiter im Ausland eingesetzt wird. Umgekehrt ist es für einen Ausländer, der eine Position in Frankreich innehat, eine „Impatriation“ (Entsendung in Frankreich).

Die „Expatriation“ eines französischen Arbeitnehmers bedeutet im Gegensatz zur klassischen Entsendung („Détachement“), das Ende der Sozialversicherungspflicht des Arbeitgebers. Ein Arbeitnehmer kann mit Beginn seines Auslandseinsatzes ins Ausland entsandt werden, wenn sein Arbeitgeber sich nicht für eine Entsendung entschieden hat; es kann auch dann eine „Expatriation“ eintreten, wenn die für eine Entsendung zulässige Höchstgrenze erreicht ist. Die Anmeldung beim Sozialversicherungssystem des Gastlandes ist immer verpflichtend. Die Mitgliedschaft bei der „CFE - Caisse des Français de l'Etranger“ (Sozialversicherungskasse der im Ausland lebenden Franzosen) könnte erforderlich sein. Dadurch können die Rechte, die der Entsandte in Frankreich hatte, zu geringeren Kosten bewahrt werden. Je nach Bestimmungsort kann eine Zusatzversicherung erforderlich sein. Die Begriffe Entsendung und „Expatriation“ werden auch im Arbeitsrecht unterschieden. Es wird von einer Expatriierungsbestätigung oder einem Entsendungsschreiben gesprochen. Aber Vorsicht! Die im Arbeitsrecht genannten Unterscheidungskriterien sind unabhängig von den angewandten Regeln der Sozialversicherung.

Die „Impatriation“ besteht für ein Unternehmen darin, einen ausländischen Mitarbeiter von einer Tochtergesellschaft im Ausland zu holen, um Schwierigkeiten bei der Personalbeschaffung auszugleichen. Die „Impatriation“ von Mitarbeitern ermöglicht es Unternehmen auch, ihr internationales Image zu stärken und eine multikulturelle Dynamik innerhalb ihrer Teams zu schaffen. Diese wirklich internationale Mobilität entwickelt sich tendenziell in Zeiten der Globalisierung.

Obgleich es eine „Expatriation“ oder „Impatriation“ betrifft, internationale Mobilität erfordert in steuerlicher und sozialer Hinsicht Wachsamkeit, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Aufrechterhaltung der Sozialversicherungs-, Renten- und Arbeitslosenrechte zu gewährleisten. Bestimmte Situationen können auch optimiert werden, um Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern in den Ländern zu zahlen, die für den Arbeitnehmer am vorteilhaftesten sind.

Trennung von Angestellten in Frankreich

Wenn die Entwicklung des französischen Marktes wenig erfolgreich ist oder wenn Wirtschafts- und Gesundheitskrisen die Geschäfte schwer treffen, ist die Muttergesellschaft oft gezwungen, ihre Belegschaft in Frankreich anzupassen . Lange Zeit war es schwierig und sehr kostspielig, sich von den Beschäftigten in Frankreich zu trennen. Heute sind die Regeln flexibler und erlauben es den Unternehmen, mit den Unwägbarkeiten des Geschäfts flexibler umzugehen.

Ob es sich um Kündigung, Pensionierung, Entlassung oder Vertragsauflösung handelt, die verschiedenen Ursachen für das Ausscheiden von Arbeitnehmern aus dem Erwerbsleben in Frankreich lassen die finanziellen Folgen absehbar werden und lassen nur selten ein Damoklesschwert über dem Kopf des Arbeitgebers hängen.

Ganz gleich, ob Sie in Frankreich Personal einstellen, Ihren Verpflichtungen als Arbeitgeber nachkommen oder Ihre Belegschaft anpassen möchten, unsere deutsch-französischen Teams stehen Ihnen zur Seite, um Sie zu unterstützen.

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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