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Die reinen Gründungskosten bezüglich der Eintragung im Handelsregister belaufen sich bei allen Rechtsformen auf unter tausend Euro. Wird rechtlicher Rat zur Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge benötigt, können die Kosten deutlich höher liegen (1.5000 – 2.500€). Wenn keine Grundstücke oder Gebäude im Gründungsvorgang in die Gesellschaft eingebracht werden, braucht ein Notar nicht beauftragt werden.

Sofern alle juristischen Dokumente zur Unternehmensgründung vorliegen erfolgt die Eintragung und Gründung der Gesellschaft im Regelfall innerhalb einer Woche. Das KBIS-Dokument ist ein offizieller Nachweis über den Bestand einer Gesellschaft in Frankreich. Es stellt einen Auszug aus dem offiziellen Unternehmensregister dar, welches vom „tribunal de commerce“, dem französischen Handelsgericht gepflegt wird.

Kontakt zum Thema Kosten und Fristen für die Gründung

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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