Die Erfolgsgrundlage „Wer sich nicht nach dem Markt richtet, wird vom Markt bestraft“ trifft vor allem auf Frankreich zu. Denn insbesondere die Pflege der Beziehungsebene spielt im französischen Geschäftsalltag eine entscheidende Rolle. Daher ist meist ratsam, eine Niederlassung in Frankreich zu gründen, um das eigene Marktpotenzial voll ausschöpfen zu können.
Ein Verbindungsbüro , das „bureau de liaison“ stellt dabei die Vorstufe der eigenständigen wirtschaftlichen Aktivität der Tochtergesellschaft in Frankreich dar. Steuerlich wird keine Betriebsstätte in Frankreich begründet, weshalb auch noch keine ertragsteuerlichen Konsequenzen in Frankreich gezogen werden. Im Umkehrschluss ist die mögliche Aktivität der Mitarbeiter stark beschränkt, so dürfen lediglich Vorbereitungs- und Hilfsleistungen für das ausländische Mutterunternehmen getätigt werden. Eine Eintragung in das französische Handelsregister ist notwendig.
Bei umfangreicherer Tätigkeit in Frankreich wird steuerlich eine Betriebsstätte begründet. Dies zieht in der Folge notwendige steuerliche, sozialversicherungsrechtliche sowie handelsrechtliche Konsequenzen nach sich. Insbesondere muss eine Buchführung nach französischem Recht geführt werden, ebenso ist der anfallende Gewinn in Frankreich zu besteuern.
Um die Tätigkeiten in Frankreich in einer gesellschaftsrechtlich abgeschlossenen und steuerbaren Organisationseinheit zu führen empfiehlt sich die Gründung eine Gesellschaft in Frankreich. Wir stellen Ihnen die hierbei gängigsten Formen, die SARL und die SAS vor. Die SAS entspricht dabei einer deutschen GmbH, die SAS stellt eine vereinfachte Aktiengesellschaft dar. Vorteil dieser Rechtsformen sind die kostengünstige Gründung sowie die flexible Handhabung, da weitgehende Gestaltungsspielräume in der Satzung der Gesellschaft ausgenutzt werden können. Für den Geschäftsleiter dieser Gesellschaftsformen bestehen einige haftungsrechtliche und sozialversicherungspflichtige Besonderheiten, zu denen wir Sie gerne weitergehend beraten.