Das Haushaltsgesetz 2020 in Frankreich ermächtigt die Steuer- und Zollbehörden versuchsweise (drei Jahre ab dem 1. Januar 2020), frei zugängliche Inhalte, die von den Nutzern von Online-Plattformen im Internet veröffentlicht werden, über die computergestützte und automatisierte Verarbeitung zu erheben und auszuwerten, um betrügerische Verhaltensweisen aufzudecken. Es werden nur Inhalte erfasst, die von den Benutzern eindeutig öffentlich gemacht werden.
Die Anwendungsbedingungen werden durch eine Durchführungsverordnung des Conseil d’Etat nach Anhörung der Datenschutzkommission CNIL in Frankreich festgesetzt.
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