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Die von den Unternehmen zugunsten von gemeinnützigen Einrichtungen oder Organisationen geleisteten Zahlungen berechtigen zu einer Steuerermäßigung in Höhe von 60 % ihres Betrags bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 EUR (oder 5 ‰ des Umsatzes der Geberunternehmen, sofern dieser Betrag höher ist).

Für in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 31. Dezember 2020 enden, geleistete Zahlungen gilt:

  • Die alternative Obergrenze wird von 10.000 auf 20.000 EUR angehoben;
  • der Satz der Steuerermäßigung in Frankreich wird für den Teil der Spenden, der 2 Mio. EUR übersteigt, von 60 % auf 40 % gesenkt, mit Ausnahme der Spenden an Organisationen, die notleidenden Menschen helfen, für die der Satz weiterhin 60 % beträgt.

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