In Frankreich gibt es vier Hauptgründe, die eine Kündigung begründen können:
- personenbedingter Kündigungsgrund („motif personnel“)
- betriebsbedingter Kündigungsgrund („motif économique“)
- bedeutendes Verschulden („faute grave“)
- schweres Verschulden („faute lourde“)
Bei eine grundlosen Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadenersatz leisten. Der Betrag ist allerdings schwer einschätzbar und kann von 0,5 bis 20 Bruttomonatsgehältern schwanken.
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