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In Frankreich sollte jede Beendigung des Arbeitsvertrages schriftlich durchgeführt werden, egal ob die Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers ausgeht.

Falls keine schriftliche Kündigung vorliegt, wird diese als eine Entscheidung des Arbeitsgebers betrachtet.

Alle Beendigungen eines Arbeitsvertrages (egal, befristet oder nicht) müssen das gesetzliche Verfahren einhalten. Da hier große finanzielle Risiken bestehen, ist es sinnvoll, rechtlichen Beistand einzuholen.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

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