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Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung in Frankreich folgt denselben Regelungen wie eine gesetzliche Abschlussprüfung. Die Gründe für die Notwendigkeit einer Jahresabschlussprüfung können dabei sehr unterschiedlich sein.

Sollte ihr Tochterunternehmen in Frankreich noch nicht die notwendigen Größenkriterien für eine Prüfungspflicht erfüllen und Sie wollen dennoch Einblick in die lokalen Geschäftszahlen erhalten und Kontrolle über ihre Geschäftsleitung ausüben, dann ist eine freiwillige Jahresabschlussprüfung ein geeignetes Mittel.

Teilweise verlangen kreditgebende Banken zu Ihrer Absicherung eine Prüfung, bei einigen Gesellschaften ist zum Schutz der Minderheitsgesellschafter eine Prüfungspflicht in der Satzung verankert. Ein testierter Jahresabschluss kann die externen Finanzierungskosten teilweise erheblich senken, da das öffentliche Vertrauen in den Jahresabschluss durch eine externe Prüfung signifikant steigt.

Last but not least kann eine freiwillige Jahresabschlussprüfung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Verkäufen sowie in Unternehmensnachfolgefragen sinnvoll sein, um allen an den Transaktionen beteiligten Parteien eine Sicherheit über das zugrunde liegende Zahlenwerk zu geben. Die Berechnung des finalen Kaufpreises beinhaltet häufig eine Komponente bezüglich des tatsächlich vorhandenen Vermögens im Unternehmen. Eine externe Prüfung schafft Vertrauen und minimiert Risiken.

Unsere Experten stehen gerne für Sie bereit Ihre betriebliche Situation mit Ihnen zu erläutern und eine passende Lösung für Sie zu erarbeiten.

Die Pluspunkte unseres Angebots

  • Unsere Kanzlei ist der beratende Partner von 70.000 Unternehmen in Frankreich und steht damit im Mittelpunkt der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung in Frankreich,
  • Wir unterstützen Hunderte von deutschen, österreichischen und schweizerischen Konzernen in Frankreich,
  • Unsere Mitarbeiter sind zweisprachig und sehr erfahren.

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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    Um ihr Tochterunternehmen in Frankreich erfolgreich zu veräußern, benötigen Sie eine gute Vorbereitung auf den Veräußerungsprozess und ein aktives Portfoliomanagement.

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    Nachhaltigkeitsberatung (ESG - Economic, Social & Governance Beratung) in Frankreich

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    Transformationsmanagement Pre- und Post-Deal in Frankreich

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