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Die französische Regierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Unternehmen angesichts der steigenden Strom- und Gaspreise aufgestellt.

Mit der Überarbeitung des Maßnahmenpakets werden drei Ziele verfolgt:

– Effektivität: Es werden mehr Unternehmen von den Maßnahmen Gebrauch machen können, wobei das Ausmaß der Beihilfemöglichkeiten erhöht wird. Die Höhe der jeweiligen Beihilfe soll außerdem im Verhältnis zum Anstieg der betreffenden Rechnung stehen.

– Einfachheit: Verringerung der zu erfüllenden Kriterien und Nachweise, Vereinfachung der Anwendung sowie Möglichkeit einer Simulation zur besseren Vorhersehbarkeit

– Schnelligkeit: Verkürzung der Zahlungsfristen

1.Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bei der Bezahlung von Strom- und Gasrechnungen im Jahr 2022

Stromrechnungen:

Steuer auf Stromverbrauch (sog. „TICFE“) und Zugang zu altem Atomstrom (sog. „ARENH“)

Alle Unternehmen erhalten eine Absenkung der Stromsteuer (sog. „TICFE“) auf Basis des gesetzlich vorgeschriebenen europäischen Mindestsatzes. In den Jahren 2022 und 2023 werden die Unternehmen durch die Steuersenkung mit 8,4 Milliarden Euro unterstützt.

Unternehmen können auch vom Zugang zu altem Atomstrom (sog. „ARENH“) Gebrauch machen. Dies ermöglicht einen erheblichen Teil des Stroms zu einem Festpreis von 42€/MWh statt zum Marktpreis zu beziehen. Um diese Maßnahme in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die betreffenden Unternehmen an den jeweiligen Energieversorger wenden.

Preisobergrenze für Strom

Die Maßnahme der Preisobergrenze für Strom kommt für die 1,5 Millionen Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, einem Umsatz von 2 Millionen Euro und einem Stromzähler mit einer Leistung von weniger als 36kVA in Frage. Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss sich das jeweilige Unternehmen an den Energieversorger wenden.

Anlaufstelle zur Begleichung von Stromrechnungen

Alle Unternehmen können bis zum 31. Dezember 2022 bis zu 4 Millionen Euro für die Bezahlung von Stromrechnungen in Anspruch nehmen.   Informationen zu dieser finanziellen Hilfe sind auf der Homepage impots.gouv.fr zu finden. Für die Monate September und Oktober 2022 wird die Anlaufstelle für finanzielle Hilfen am 19. November eröffnet.

Die Anforderungen, um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, wurden vereinfacht. Von nun an gilt, um diese in Anspruch nehmen zu können:

=> Der Energiepreis im Antragszeitraum (September und/oder Oktober 2022) muss im Vergleich zum durchschnittlich gezahlten Preis im Jahr 2021 um 50% gestiegen sein;

=> Die Energiekosten während der Antragsperiode müssen sich auf mehr als 3% des Jahresumsatzes 2021 belaufen.

Für die Beantragung der Hilfen ist ein vereinfachtes Antragsformular erforderlich, das Folgendes enthält:

=> Energierechnungen für September und/oder Oktober 2022 und Rechnungen 2021;

=> Bankverbindung Ihres Unternehmens (sog. RIB);

=> Datei zur Berechnung der Beihilfe, welche auf der Homepage der französischen Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt wird;

=> Eidesstattliche Erklärung, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt und die Richtigkeit der angegebenen Informationen bestätigt.

Der Beihilfebetrag entspricht für diese Stufe 50% der Differenz zwischen der um 50% erhöhten Rechnung 2021 und der Rechnung 2022. Dies gilt bis zu einer Obergrenze von 70% des Verbrauchs des Jahres 2021.

Für Unternehmen mit höheren Energiekosten kann eine verstärkte Unterstützung von bis zu 50 Mio. EUR bereitgestellt werden. Dies gilt für Branchen, die dem Risiko einer CO2-Emissionsverlagerung ausgesetzt sind. In diesem Fall können bis zu 150 Mio. EUR bereitgestellt werden. Kriterien dafür sind:

=> Der Energiepreis im Antragszeitraum (September und/oder Oktober 2022) muss im Vergleich zum durchschnittlich gezahlten Preis im Jahr 2021 um 50% gestiegen sein;

=> Energiekosten 2021 in Höhe von mehr als 3% des Umsatzes 2021 oder Energiekosten für das erste Halbjahr 2022 in Höhe von mehr als 6% des Umsatzes für das erste Halbjahr 2022.

=> Vorweisen eines Bruttobetriebsergebnis, das entweder negativ ist oder im betreffenden Zeitraum um 40% zurückgegangen ist.

Details finden sich auf impots.gouv.fr. Bei Beihilfen von bis zu 50 Millionen Euro entspricht der Beihilfebetrag 65 % der Differenz zwischen der um 50 % erhöhten Rechnung des Jahres 2021 und der Rechnung 2022. Der Beihilfebetrag geht bis zu einer Obergrenze von 70 % des Verbrauchs 2021.

Bei Beihilfen von bis zu 150 Millionen Euro entspricht der Beihilfebetrag 80 % der Differenz zwischen der um 50% erhöhten Rechnung 2021 und der Rechnung 2022. Der Beihilfebetrag ist ebenfalls auf eine Obergrenze von 70 % des Verbrauchs 2021 beschränkt. Für die Monate September und Oktober 2022 und für die betreffenden Energie verbrauchenden Unternehmen wird die Anlaufstelle Ende November geöffnet. Die Anlaufstelle für den nächsten Zeitraum (November – Dezember 2022) wird Anfang 2023 eröffnet.

Gasrechnungen:

Alle Unternehmen können bis zum 31. Dezember 2022 Beihilfen bei der Anlaufstelle mit einer Obergrenze von 4 Mio. €, 50 Mio. € und 150 Mio. € beantragen.

2.Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bei der Bezahlung von Strom- und Gasrechnungen im Jahr 2023

Stromrechnungen:

Steuer auf den Stromendverbrauch (sog. „TICFE“) und Zugang zu altem Atomstrom (sog. „ARENH“)

Alle Unternehmen können weiterhin von der Senkung der Steuer auf den Stromendverbrauch (sog. „TICFE“) auf Basis des gesetzlichen Mindestsatzes und vom Zugang zu altem Atomstrom (sog.  „ARENH“) Gebrauch machen (100TWh).

Preisobergrenze für Strom

Die 1,5 Millionen Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, einem Umsatz von 2 Millionen Euro und einem Stromzähler mit einer Leistung von weniger als 36 kVA fallen unter die Preisobergrenze für Privatpersonen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss sich das Unternehmen an den jeweiligen Energieversorger wenden.

Maßnahme zur Reduzierung des Stromverbrauchs für einen Teil der Kleinstunternehmen und alle KMU

Alle Kleinstunternehmen, die nicht durch die Preisobergrenze abgedeckt werden, und alle KMU können von einer neuen Maßnahme zur Reduzierung des Stromverbrauchs Gebrauch machen. Der französische Staat übernimmt einen Teil der Stromrechnung. Der abgezogene Betrag wird direkt von der Rechnung abgezogen und auf dieser ausgewiesen. Diese Maßnahme findet automatisch Anwendung. Die betreffenden Unternehmen können somit das Hilfsprogramm zur Bezahlung von Stromrechnungen nicht mehr in Anspruch nehmen, haben allerdings weiterhin Zugang zum Hilfsprogramm zur Bezahlung von Gasrechnungen.

Hilfsprogramm zur Bezahlung von Stromrechnungen für mittelständische und große Unternehmen

Für mittelständische und große Unternehmen wird das Hilfsprogramm zur Bezahlung von Stromrechnungen bis Ende 2023 verlängert.

Gasrechnungen:

Anlaufstelle zur Begleichung von Gasrechnungen

Alle Unternehmen können bis zum 31. Dezember 2022 Beihilfen bei der Anlaufstelle mit einer Obergrenze von 4 Mio. €, 50 Mio. € und 150 Mio. € beantragen.

Sie haben Fragen zum Thema finanzielle Hilfen für Unternehmen zur Abfederung der Strom- und Gaspreise? Die German Services Group hilft Ihnen gerne weiter.

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