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Ihre französische Tochtergesellschaft stellt regelmäßig einen Jahresabschluss nach den französischen handelsrechtlichen Regelungen auf. Gerne möchten wir Sie einladen einen Blick auf unsere Seite bezüglich Informationen zur Buchhaltung in Frankreich anzusehen. Hier stellen wir Ihnen wesentliche Informationen der Rechnungslegung in Frankreich dar und zeigen wesentliche Unterschiede zur Handhabung nach HGB auf.

Dabei ist zu beachten, dass sich trotz der Harmonisierung der EU-weiten Regelungen, immer noch erhebliche Abweichungen in der Bilanzierungspraxis nach französischem und deutschem Recht ergeben können. Sofern Ihr französisches Tochterunternehmen in einen deutschen Konzernabschluss einbezogen werden soll oder Sie eine einheitliche Unternehmenssteuerung wünschen, ist ein Jahresabschluss der nach den Regelungen des HGB aufgestellt wird essentiell für Sie.

Unser mehrsprachiges Team von erfahrenen Experten verfügt über detailliertes Wissen und Know-How in Bezug auf französische und deutsche Rechnungslegungsvorschriften. Wir unterstützen Sie gerne, die individuellen Abweichungen Ihres Unternehmens zu identifizieren und effiziente Reporting-Prozesse zu entwickeln. Dabei beraten wir Sie umfassend über alle Schritte des Prozesses der HGB-Implementierung in Ihrem Unternehmen.

Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf und wir besprechen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Die Pluspunkte unseres Angebots

  • Unsere Kanzlei ist der beratende Partner von 70.000 Unternehmen in Frankreich und steht damit im Mittelpunkt der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung in Frankreich,
  • Wir unterstützen Hunderte von deutschen, österreichischen und schweizerischen Konzernen in Frankreich,
  • Unsere Mitarbeiter sind zweisprachig und sehr erfahren.
  • Dank eines multidisziplinären Konzepts, das auf dem französischen Markt einzigartig ist, können wir in allen Lebensphasen Ihrer französischen Niederlassung intervenieren.

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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    Feststellung des Jahresabschlusses in Frankreich

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    Um ihr Tochterunternehmen in Frankreich erfolgreich zu veräußern, benötigen Sie eine gute Vorbereitung auf den Veräußerungsprozess und ein aktives Portfoliomanagement.

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    Eine Tochtergesellschaft in Frankreich verkaufen

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    Um ihr Tochterunternehmen in Frankreich erfolgreich zu veräußern, benötigen Sie eine gute Vorbereitung auf den Veräußerungsprozess und ein aktives Portfoliomanagement.

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    Nachhaltigkeitsberatung (ESG - Economic, Social & Governance Beratung) in Frankreich

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    Das ESG-Due-Diligence-Angebot wurde von uns entwickelt, um Unternehmen in Frankreich bei ihren nachhaltigen Investments pragmatisch zu unterstützen.

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    Transformationsmanagement Pre- und Post-Deal in Frankreich

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    Unser Team „Integration, Separation & Post Deal“ ist darauf spezialisiert mit Expertenwissen ihre Tochtergesellschaft in Frankreich in Transformationsphasen zu unterstützen.

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