kpmg-pulseRückruf anfordern
kpmg-pulseAngebotsanfrage

Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens für die Einfuhrumsatzsteuer ist in Frankreich nicht mehr optional, sondern seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Dieses Verfahren wird somit automatisch angewandt.

Steuerpflichtige Importeure sind aufgrund dessen, wie bei der fälligen Einfuhrumsatzsteuer auf andere Umsätze, verpflichtet die Einfuhrumsatzsteuer in der bei der französischen Finanzverwaltung eingereichten Umsatzsteuererklärung zu deklarieren, zu entrichten oder gegebenenfalls als Vorsteuer geltend zu machen.
Jedes Unternehmen, das Einfuhren tätigt, muss über einer französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und zu umsatzsteuerlichen Zwecken dem allgemeinen Besteuerungssystem und somit der Abgabe einer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung unterliegen.

Der Betrag der Einfuhrumsatzsteuer wird in der Umsatzsteuererklärung vorerfasst.

Die Umsatzsteuererklärung in Frankreich wird angepasst, sodass Einfuhren künftig miteinbezogen werden.  Ab dem 1. Januar 2022 erfolgt die Meldung der Einfuhrumsatzsteuer anstelle der Zollanmeldung auf der Umsatzsteuererklärung direkt. Diese ermöglicht die Einfuhrumsatzsteuer zu deklarieren und gleichzeitig die Vorsteuer geltend zu machen, sodass keine Vorauszahlung notwendig ist.

Die Online-Umsatzsteuererklärung wird anhand der zuvor an die französische Zollbehörde „DGDDI“ gemeldeten Daten vorausgefüllt. Die vorausgefüllte Erklärung ist ab dem 14. eines jeden Monats verfügbar.
Ein auf der Homepage „douane.gouv.fr“ verfügbarer Service (Données ATVAI) ermöglicht es dem Steuerzahler die Details des vorausgefüllten Betrags abzurufen.
Die Abgabefrist der Umsatzsteuererklärung ist für alle Steuerzahler der Einfuhrumsatzsteuer der 24. eines jeden Monats.
Darüber hinaus müssen die nicht vorausgefüllten Daten in der Umsatzsteuererklärung manuell ergänzt werden. Diese sind der steuerpflichtige und der nichtsteuerpflichtige Teil der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer sowie der entsprechende abzugsfähige Vorsteuerbetrag.

Sofern Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich haben, obwohl Sie Waren nach Frankreich einführen, sollten Sie sich an die französische Finanzverwaltung wenden, sodass Sie die Ihnen zugeteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer künftig im Rahmen Ihrer Zollanmeldung angeben können.

Sie haben Fragen rund um das Thema Einfuhrumsatzsteuer in Frankreich? Dann kontaktieren Sie unser deutschsprachiges Expertenteam!
Ihr Steuerberater in Frankreich

kpmg-pulse Zurück zu den Artikeln

__ Lesen Sie außerdem

Finden Sie Ihr
KPMG-Büro in
Frankreich

Besuchen Sie
uns

kpmg-pulse Kartenansicht

German Services Group

an Ihrer Seite,
um Sie zu begleiten
kpmg-pulse

500
deutschsprachige Fachleute

an Ihrer Seite

kpmg-pulse

238
Standorte

in Frankreich

kpmg-pulse

in der Steuerberatung

Seit 1922

kpmg-pulse

Mehr als
80.000

Mandanten (davon 2.000 DE, AT, CH)