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Expert-Comptables beraten täglich fast 2 Millionen Unternehmen in Frankreich, kleine und mittelständische Unternehmen. Zum Leistungsspektrum zählen Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung, Lohnabrechnung, Rechtsberatung und vieles mehr. Sie bieten ihren Mandanten als Ansprechpartner und Berater maßgeschneiderte und individuelle Lösungen an. Der Expert-Comptable versteht sich in seine Funktion als die rechte Hand des Unternehmers.

Die Ausbildung zur Erlangung des Titels entspricht den deutschen Voraussetzungen und dauert in Frankreich mindestens 8 Jahre. Nach Abschluss des Studiums müssen 3 Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin muss eine schriftliche und mündliche Prüfung abgelegt werden. Die Tätigkeiten sind mit den Aufgaben eines Steuerberaters und Unternehmensberaters vergleichbar.

Der Expert-Comptable ist in das Berufsregister eingetragen, leistet bei seiner Bestellung einen Eid, unterliegt dem Berufsrecht, wird regelmäßigen Kontrollen durch die berufsständischen Aufsichtsorganen unterzogen und muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Der Expert-Comptable ist gesetzlich ermächtigt bestimmte Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung und Konzernrechnungslegung zu übernehmen. Seine Dienstleistungen können sich dabei auf die Beratung und Unterstützung seiner Mandanten oder aber auch auf die Durchführung der Buchhaltung erstrecken. Er ist dabei unabhängig von seinen Mandanten. Weiterhin ist er ermächtigt über die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung eine Bescheinigung zu erteilen.

Weitere Aufgabenfelder können Unternehmensbewertungen, Beratungen im Bereich der Unternehmensfinanzierung, Unterstützung und Beratung der Geschäftsleitung bezüglich der Unternehmensführung und Risikosteuerung oder die Erstellung von Steuererklärungen sein.

Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich keine Gebührenverordnung, wie sie beispielsweise für die deutschen Steuerberater einschlägig ist. Die Honorare werden frei zwischen Mandanten und Expert-Comptable verhandelt. Sie müssen allerdings dem Wert der erbrachten Dienstleistungen entsprechen und in Einklang mit der Erfahrung und dem Bildungsniveau der eingesetzten Mitarbeiter stehen.

Kontakt zum Thema Aufgaben des „Expert-Comptable“

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