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Die französische Behörde für Rechnungslegungsstandards (ANC – L’Autorité des Normes Comptables) wurde durch die Verordnung Nr. 2009-79 vom 22. Januar 2009 und dem Dekret Nr. 2010-56 vom 15. Januar 2010 ins Leben gerufen. Sie wurde gegründet, um das bisher bestehende System bezüglich der nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu vereinfachen, in welchem zwei Behörden Regelungen entwarfen und diskutierten; der Nationalrat der Rechnungslegung (CNC – Conseil National de la Comptabilité), der Stellungnahmen und Empfehlungen zu den Entwürfen der Rechnungslegungsvorschriften abgegeben hat, und der Ausschuss des Rechnungslegungsvorschriften (CRC – Comité de la Réglementation Comptable), die durch das Gesetz vom 6. April 1998 (in Bezug auf Rechnungslegungsvorschriften) gegründet wurde und über Regulierungsbefugnisse verfügte.

Das Haut Conseil du Commissariat aux Comptes (H3C) ist in Frankreich eine unabhängige Behörde mit Rechtspersönlichkeit und die Regulierungsbehörde für den Beruf des Abschlussprüfers in Frankreich .
Die durch die Verordnung von 1945 geschaffene „Ordre des experts-comtables“ (OEC) ist eine nationale Einrichtung, die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unterstellt ist und deren Aufgabe es ist, Vertretung, Beförderung und Sicherheit im Berufsstand der Experts-comptables zu gewährleisten.

Die Rolle des CNCC – Compagnie Nationale des Commissaires aux Comptes besteht darin, professionelle Standards für die Zertifizierung entwickeln, seine Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen und Dekreten abzugeben, wenn der Justizminister ihn darum bittet, der Behörde alle Vorschläge zur Berufsorganisation und zum Auftrag des Abschlussprüfers vorlegen, den Inhalt der Berufsausbildung vorschlagen. Ebenso fällt die Durchführung von Aktivitätsprüfungen in Absprache mit dem Hohen Rat des Abschlussprüfers (H3C), der die Richtlinien definiert und die Umsetzung überwacht in ihren Aufgabenbereich.

Die „Autorité des Marchés Financiers“ (AMF) ist in Frankreich eine unabhängige Behörde, die für den Schutz der in Finanzprodukte investierten Ersparnisse, Anlegerinformation sowie das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte zuständig ist. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigt das AMF die Ziele der Finanzstabilität. Sie ist auch dafür verantwortlich, die Qualität der Informationen der Gesellschaften über ihre Strategie im Hinblick auf den Klimawandel sicherzustellen.

Kontakt zum Thema Relevante Behörden und Aufsichtsstellen

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