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Analog der deutschen Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter – GWG, können in Frankreich pauschal Vermögensgegenstände deren Einkaufspreis geringer als 500 EUR, ohne Umsatzsteuer, als Aufwand erfasst werden. Diese Vermögensgegenstände müssen nicht im Anlagengitter aufgenommen werden.

Bezüglich der Anschaffungsnebenkosten besteht in Frankreich ein Wahlrecht diese bei den einzelnen Vermögensgegenständen zu aktivieren oder sofort aufwandswirksam zu erfassen.

Sofern steuerliche Wahlrechte bestehen können auch im französischen Abschluss Sonderabschreibungen, sogenannte „amortissements dérogatoires“ vorgenommen werden. Dies ist im deutschen Handelsrechtlichen Abschluss seit BilMoG und der Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit nicht mehr möglich.

Bezüglich der Rückstellungen für Großreparaturen besteht im französischen Abschluss ein Wahlrecht, entweder den Komponentenansatz für das Anlagevermögen zu verwenden oder eine Rückstellung zu bilden. Im Rahmen des Komponentenansatzes wird ein Vermögenswert in einzelne Bestandteile zerlegt, welche anschließend einzeln bewertet und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In Deutschland ist nur der Komponentenansatz möglich, eine Rückstellung für Großreparaturen ist nicht zulässig.

Es besteht ein Wahlrecht zur Neubewertung der Sach- und Finanzanlagen in Frankreich. Hierbei dürfen allerdings nicht einzelne Vermögenswerte neu bewertet werden, vielmehr müssen sämtliche Vermögenswerte einheitlich neu bewertet werden. Ein sich ergeben Mehrwert wird direkt im Eigenkapital erfasst. (PCG 214-27) Eine solche Neubewertung ist aufgrund des Vorsichtsprinzips des HGB in Deutschland ausgeschlossen.

Es besteht ein Wahlrecht zur Behandlung von Investitionszuschüssen in Frankreich. Diese können entweder als Ertrag erfasst werden oder im Eigenkapital ausgewiesen werden. Im letzten Fall amortisiert sich der Zuschuss über eine höhere Abschreibung des Anlagevermögens, da dieses in Frankreich zwingend brutto ausgewiesen werden muss und eine Minderung der Anschaffungskosten wie in Deutschland nicht zulässig ist.

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