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Deutsche, österreichische oder schweizerische Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft in Frankreich sehen sich oft zahlreichen Schwierigkeiten bei der Rechnungslegung ihrer französischen Tochtergesellschaft ausgesetzt: Der Buchhalter oder Steuerberater der Tochtergesellschaft spricht kein Deutsch und schlecht Englisch, die Tochtergesellschaft verfügt nicht über genügend Personal, um einen französischen Vollzeit beschäftigten Buchhalter einzustellen, die Buchhaltung wird in Deutschland geführt, aber die französischen Vorschriften werden nicht beherrscht oder nicht eingehalten. Als französischer Marktführer beim Outsourcing der Buchhaltung von Tochtergesellschaften deutscher, schweizerischer und österreichischer Konzerne haben wir ein Dienstleistungsangebot entwickelt, das allen Situationen gerecht wird.

Buchführungs- und Steuerpflichten in Frankreich:

Französische Unternehmen müssen jedes Jahr eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, einen Lagebericht (in bestimmten Fällen) erstellen und rechtliche Formalitäten erledigen. Zudem müssen zahlreiche Steuererklärungen bei der Finanzbehörde eingereicht werden.

Die Buchhaltung kann natürlich im Ausland geführt werden, aber es sind die folgenden französischen Besonderheiten auf Buchhaltungs- und Steuerebene einzuhalten:

  • die verwendete Software muss in der Lage sein, Aufstellungen zu erstellen, die dem französischen Steuerrecht entsprechen, insbesondere die Datei mit Buchungssätzen (FEC), die monatlich (und nicht nur jährlich) aus der Software extrahiert werden können muss. Das Format und der Inhalt dieser Datei unterliegen sehr strengen Regeln. Im Falle einer Steuerprüfung kann die Vorlage einer nicht konformen FEC-Datei die Ablehnung der Buchhaltung zur Folge haben,
  • die Verwendung des französischen Kontenrahmens PCG (Kontonummern und Bezeichnungen) ist obligatorisch. Die den ausländischen Konten entsprechenden französischen Kontonummern (falls die Buchhaltung mit einem anderen Kontenrahmen als dem französischen Kontenrahmen geführt wird), müssen daher in der Software parametriert werden,
  • und die Buchhaltung muss in französischer Sprache geführt werden. Es ist daher nicht möglich, eine Datei mit Buchungssätzen vorzulegen, in der die Kontenbezeichnungen nicht auf Französisch angegeben sind.

Die verschiedenen Möglichkeiten zum Outsourcing der Buchhaltung:

In diesem Rahmen bieten sich Ihnen verschiedene Lösungen für das Buchhaltungsmanagement Ihrer französischen Tochtergesellschaft:

  • Vollständige Auslagerung der Buchhaltung, der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen: Wir kümmern uns um alles und verbinden unsere Buchhaltungssoftware mit den Tools Ihrer französischen Tochtergesellschaft, um die Daten so weit wie möglich automatisch abzurufen und digital zu übertragen. Selbstverständlich senden wir Ihnen in regelmäßigen Abständen die gewünschten Abschlüsse und Berichte in deutscher Sprache zu,
  • Buchhaltung im kollaborativen Modus: Sie erhalten Zugang zu unserer Buchhaltungssoftware (im Cloud) und können dort die Buchungen Ihrer Wahl vornehmen, während wir uns um den Rest kümmern. Sie können in Echtzeit auf Ihre Konten zugreifen. Wir können auch die Buchungen in Ihrem System vornehmen, wenn Sie uns einen Fernzugriff darauf gewähren,
  • Überprüfung der von Ihnen geführten Buchhaltung: Sie können die komplette Buchhaltung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz durchführen, sofern die Auflagen der Datei mit Buchungssätzen (FEC) erfüllt werden. Wir kümmern uns nur um die Steuererklärungen und die Erstellung der Jahresabschlüsse nach französischem Rechnungslegungsrecht.

Unsere Lösungen:

Die German Services Group bietet Ihnen das einfachere Management Ihrer Niederlassung dank eines zweisprachigen Spezialistenteams, im Rahmen einer Betreuung, die den kollaborativen Austausch und die digitale Kommunikation mit leistungsfähigen Tools verbindet:

  • Buchführung oder Buchprüfung nach französischen Standards mit regelmäßiger Berichterstattung in deutscher Sprache an die Muttergesellschaft,
  • Erstellen der Steuer- und Sozialversicherungserklärungen, um die Einhaltung der französischen Vorschriften sicherzustellen;
  • Aufstellung des Jahresabschlusses in französischer und deutscher Sprache,
  • Hilfe bei der Leitung Ihrer Struktur dank einer regelmäßigen Betreuung über ein Dashboard, das es Ihnen ermöglicht, Cashflow-Schwankungen vorzugreifen,
  • Persönliche Betreuung im Zuge regelmäßiger Treffen mit Ihrem Expert-Comptable (Steuerberater), um beispielsweise die Entwicklungsperspektiven, die Kostenanalyse, die Gewinnschwelle usw. zu besprechen,
  • Assistenz bei einer Steuer- oder URSSAF-Betriebsprüfung.

Ihre Vorteile

Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen unseres Angebots und unserer Betreuung:

  • Wertvolle Zeitersparnis, um sich voll und ganz auf die Entwicklung Ihrer Tätigkeit in Frankreich konzentrieren zu können,
  • Lösung für einen Mangel an personellen oder materiellen Ressourcen, um die Buchhaltung intern zu erledigen,
  • Inanspruchnahme hochqualitativer Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen von Frankreichs Marktführer in der Betreuung deutscher, österreichischer oder schweizerischer Konzerne,
  • Vermeidung jeder Verzögerung bei der Erstellung Ihrer Erklärungen und Nutzung unserer ständigen Beobachtung der steuerlichen Entwicklungen: Wir erläutern Ihnen die französischen Vorschriften in deutscher Sprache und erklären Ihnen die Unterschiede zu denjenigen Ihres Landes,
  • Begleitung durch Fachleute, die mit Ihrem Tätigkeitsbereich vertraut sind und auf Ihre Bedürfnisse eingehen, Sie informieren und mit Ihnen Ihre wichtigsten Herausforderungen besprechen,
  • Beherrschung und Optimierung Ihrer Kosten,
  • Erfüllen der Anforderungen Ihrer Finanzpartner.

Wie organisieren wir die Übernahme der Buchhaltung Ihrer Tochtergesellschaft?

Falls Ihre französische Tochtergesellschaft noch nicht gegründet wurde, kümmern wir uns um alle rechtlichen Formalitäten für ihre Gründung und Registrierung in Frankreich. Wir können die Einstellung Ihrer ersten Mitarbeiter managen und die Buchhaltung Ihrer Tochtergesellschaft einrichten.

Falls Ihre Tochtergesellschaft in Frankreich bereits besteht, Sie uns aber mit der Buchhaltung beauftragen möchten, können wir jederzeit im Laufe des Jahres die Buchhaltung übernehmen.

Falls Sie bereits mit einem Expert-Comptable (Steuerberater) zusammenarbeiten und das Buchhaltungsmanagement Ihrer Tochtergesellschaft auf uns übertragen möchten, sollten Sie in Ihrem Auftragsschreiben, das Sie mit Ihrem derzeitigen Dienstleistungserbringer unterzeichnet haben, überprüfen, welche Kündigungsbedingungen gelten. In der Regel muss die Kündigung drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres ausgesprochen werden, und wir übernehmen die Verantwortung für die Buchhaltung ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres. Selbstverständlich ist auch die Übernahme im Laufe des Jahres möglich. Achten Sie jedoch auf eventuelle Entschädigungen, die im Auftragsschreiben vorgesehen sind.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir gemeinsam mit Ihnen die besten Lösungen untersuchen können. Wir werden natürlich so weit wie möglich dafür sorgen, dass Sie die Buchführung Ihrer Tochtergesellschaft in Frankreich bei uns nicht mehr kostet als derzeit der Fall.

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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