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Buchführung, Jahresabschluss und Prüfung in Frankreich

Zwischen Deutschland und Frankreich besteht eine enge wirtschaftliche Verflechtung aufgrund von Handel, Investitionen und einer starken Präsenz von Unternehmen aus dem jeweiligen Nachbarland.

Daher ist es für Unternehmer von großem Interesse die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften aus dem Nachbarland zu kennen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick zu wesentlichen Fragen der Buchhaltung , steuerlichen Mindestanforderungen, Struktur und Inhalt des Jahresabschlusses sowie wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden . Dabei arbeiten wir für Sie übersichtlich wesentliche Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften in Deutschland und Frankreich heraus. Trotz Angleichung der Rechtsvorschriften im EU-Raum bestehen weiterhin teilweise erhebliche Abweichungen in der Bilanzierungspraxis, wie beispielsweise in den Bereichen Währungsumrechnung , Rückstellungen oder immaterielles Anlagevermögen . Besondere Beachtung sollte dem gesetzlich fixierten Kontenrahmen und der durch die Finanzverwaltung angeforderten FEC-Datei , dem Fichier des écritures comptables gewährt werden.

Ebenso erläutern wir Ihnen die verschiedenen Einsatzgebiete und Aufgaben des Expert-Comptable sowie des Commissaire aux Comptes , welche das französische Pendant zu Steuerberater und Wirtschaftsprüfer darstellen. Auch hier ergeben sich in Frankreich einzelne Besonderheiten , wie beispielsweise die gesetzlich vorgegebene Mandatsdauer oder der Umfang der Berichterstattung des Abschlussprüfers.

Kontakt zum Thema Buchhaltung in Frankreich

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