Im französischen Arbeitsrecht gibt es einerseits Tarifverträge, die allgemeine Arbeitsbedingungen regeln, und andererseits Betriebsvereinbarungen, die spezifische Themen betreffen.
- Betriebsvereinbarungen können seit den Macron-Verordnungen von 2017 zu sehr vielen Themen abgeschlossen auch ohne Personalvertretung im Unternehmen werden.
- Der Abschluss solcher Vereinbarungen erlaubt den Mitarbeitern, von weniger günstigen Bestimmungen des Branchentarifvertrags oder den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen.
- In kleinen Unternehmen können diese Vereinbarungen mittels Mitarbeiterbefragung abgeschlossen werden.
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