In Frankreich kann ein Arbeitsvertrag vorsehen, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden pauschal im monatlichen Gehalt abgegolten ist. Diese können nicht einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben werden, der Arbeitnehmer muss zustimmen.
Weiterhin gibt es im französischen Arbeitsrecht die Möglichkeit, ein jährliche Tagespauschale im Arbeitsvertrag vorzusehen („convention de forfait-jours“). Die Arbeitszeit wird somit nicht mehr in Stunden gerechnet, sondern in Tagen.
Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung muss die jährliche Tagespauschale vorsehen. Zudem müssen die Maximalarbeitszeiten sowie die Ruhezeiten berücksichtigen werden.
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