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Aurélie BAPST-ANDRÉ

Manager

GSG

Meine berufliche Karriere

 

Nachdem Aurélie Bapst-André 2003 ihr DESS (Bac +5 bzw. Hochschulstudium) ablegt hat, begann sie ihre Karriere zunächst in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Frankreich.

 

Während dieser Tätigkeit hat sie einige Erfahrungen gesammelt und sich im Arbeitsrecht, jedoch auch im Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert.

 

Diese Erfahrungen hat sie in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankreich mit deutschsprachigen Mandanten weiter ausgebaut, sodass die Sprache Goethes regelmäßig Anwendung fand.

 

Im Jahr 2013 hat sie eine Stelle bei KPMG angenommen, bei der sie sich ausschließlich mit dem französischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht befasst hat.

 

Heute berät sie Mandanten aller Art, insbesondere ausländische Unternehmen, die entweder direkt oder durch eine Tochtergesellschaft Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigen. Bei ihrer Beratungstätigkeit nimmt sie besonders Rücksicht auf die Herkunft ihrer Mandanten und erklärt Ihnen ausführlich die französischen Regeln und Gepflogenheiten.

 

Kompetenzbereiche

 

Bei KPMG berät sie deutschsprachige Mandanten bei all ihren Fragen des französischen Arbeitsrechts.

 

Unser Personalverwaltungsteam hat verschiedene Aufgaben:

 

  • Wir beraten unsere Mandanten bei allen Fragestellungen hinsichtlich individueller (Arbeitsvertrag, Entlassung, Disziplinarverfahren in Frankreich) oder kollektiver Arbeitsverhältnisse (Benennung von Arbeitnehmervertretern, Abfassung einer Unternehmensvereinbarung),
  • Wir überprüfen das Lohn- und Gehalts- sowie das Personalmanagement von Unternehmen in Frankreich,
  • Wir helfen Unternehmen in Frankreich bei Kontrollen durch den französischen Sozialversicherungsträger (URSSAF), um schmerzliche Nachzahlungen zu vermeiden,
  • Wir schulen Sachbearbeiter der Lohn-und Gehaltsabrechnung sowie alle Beteiligten der Personalabteilung.

 

Aurélie berät zahlreiche Unternehmen in den beschriebenen Bereichen.

 

Fragen des europäischen und internationalen Arbeitsrechts betreffen sowohl Unternehmen mit nur einem oder zwei Beschäftigten in Frankreich als auch Unternehmen mit großen Tochtergesellschaften. Tatsächlich berate ich Unternehmen aller Art. Mit Blick auf die Vielfalt ihrer Mandanten, achtet Aurélie darauf, dass ihre Arbeit stets deren Erwartungen entspricht.

 

Philosophie

 

Die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsrechts sowie der Sozialversicherung ist in den verschiedenen Staaten, einschließlich der EU-Mitgliedsstaaten, sehr unterschiedlich.

 

Darüber hinaus ist die Frage des in Frankreich beschäftigten Personals eine grundlegende Frage, die erhebliche Risiken mit sich bringen kann.

 

Deswegen kann ein ausländisches Unternehmen auf fachkundige Beratung im Bereich Arbeitsrecht nicht verzichten.

 

Wir bemühen uns, ausländischen Unternehmen die bestmögliche Unterstützung im französischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu bieten. Wir sind tagtäglich mit ausländischen Unternehmen konfrontiert, die bereits in Frankreich eine Niederlassung haben oder dies wünschen. Tatsächlich sind wir in der Lage, die Schwierigkeiten vorauszusehen, auf die unsere Kunden stoßen können, sind jedoch auch auf die Missverständnisse vorbereitet, die durch kulturelle Unterschiede entstehen können.

 

Aurélie Bapst-André privat

 

Obwohl ihre Arbeit sehr anspruchsvoll ist, achtet Aurélie darauf, so viel Zeit wie möglich mit ihrer Familie und ihren Freunden zu verbringen.

 

Nachdem Aurélie eifrig Aikido trainiert hat, musste sie aufgrund von Zeitmangel damit aufhören.  Lesen ist daher zu ihrer einzigen Leidenschaft geworden.

GSG Experten

Vita

Juristin im Arbeitsrecht, Manager
Fachberater für Internationales Arbeitsrecht
Ich arbeite seit 2013 für KPMG und seit 2016 als Manager
Mein Studium habe ich an der Universität Robert Schuman absolviert.

Sprachen

Deutsch, Französisch

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