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Ausländische Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft in Frankreich haben oder ein Unternehmen in Frankreich erwerben wollen, sehen sich schnell mit den Schwierigkeiten konfrontiert, die sich aus dem Personalmanagement ergeben. Auch wenn das französische Arbeitsrecht seit mehreren Jahren vereinfacht wurde, bleibt es weiterhin recht komplex. Unsere Teams aus deutschsprachigen Juristen und Anwälten für Arbeitsrecht bieten Ihnen die Durchführung eines Audits der Personalfunktion an, um die Möglichkeiten zur Senkung der Sozialabgaben in Frankreich auszunutzen, die Vergütungspolitik zu optimieren und ein hohes kollektives Leistungsvermögen anzustreben.

Häufig gestellte Fragen

Fragen, die uns regelmäßig von Tochtergesellschaften deutschsprachiger Gruppen gestellt werden:

  • Können Sie uns erklären, worauf sich die verschiedenen Rubriken auf der Gehaltsabrechnung meiner Mitarbeiter beziehen? Können Sie überprüfen, ob die Beitragssätze der Sozialversicherung richtig sind und ob die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge korrekt berechnet werden?
  • Nutzt meine französische Tochtergesellschaft wirklich alle Möglichkeiten zur Entlastung und Befreiung von Sozialabgaben? Werden diese Entlastungen richtig berechnet?
  • Erfüllt meine französische Tochtergesellschaft die Aushangpflichten?
  • Erfolgt die Behandlung der beruflichen Aufwendungen und der Sachleistungen meiner französischen Mitarbeiter richtig und ist sie optimiert?
  • Entspricht die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter den französischen Vorschriften und welche Maßnahmen gibt es, um sie zu optimieren oder die 35-Stunden-Woche zu umgehen?
  • Wendet meine französische Tochtergesellschaft den richtigen Tarifvertrag an? Werden die Bestimmungen des Tarifvertrags eingehalten?
  • Werden meine Mitarbeiter, die nach Frankreich entsandt wurden oder ihre Arbeitszeit zwischen zwei Ländern aufteilen, im Bereich der Sozialversicherungsabgaben und der Einkommenssteuer angemessen behandelt?

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir begleiten seit mehreren Jahrzehnten Hunderte von deutschen, österreichischen und schweizerischen Gruppen in Frankreich und haben so einen analytischen Ansatz entwickelt, der allen Ihren Ansprüchen gerecht wird.

Die verschiedenen Phasen unseres Einsatzes lauten folgendermaßen:

Kickoff und Planung

  • Identifizieren der Gesprächspartner und Akteure in der Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung und ihrer jeweiligen Rolle,
  • Festlegen des Interventionsumfangs und der Prüfungsziele und Ermittlung der wichtigen Punkte,
  • Festlegen des Arbeitsprogramms,
  • Aufstellen der Liste der für die Prüfungen erforderlichen Unterlagen,
  • Vorlegen des Einsatzzeitplans.

Kontrolle und Messung von Abweichungen

  • Analyse des Kontextes und des rechtlichen Umfangs der geprüften Einheit sowie der bestehenden Vergütungsregelungen,
  • Überprüfen der Compliance der internen Praktiken und Verfahren mit den französischen arbeitsrechtlichen Vorschriften,
  • Bewertung der arbeitsrechtlichen Risiken,
  • Analyse der bestehenden Verfahren,
  • Einrichtung von Kosten- und Effizienzindikatoren.

Analyse und Empfehlungen

  • Ausgabe eines zusammenfassenden Dokuments, in dem der Kontext des Einsatzes, die durchgeführten Kontrollen, die Schlussfolgerungen und die abgegebenen Empfehlungen beschrieben werden,
  • Ermitteln der Risiken und ihrer arbeitsrechtlichen und steuerlichen Folgen.

Die Pluspunkte unseres Angebots:

  • Sie werden von einem deutschsprachigen Juristen oder Rechtsanwalt für Arbeitsrecht betreut,
  • Unsere Kanzlei ist in Frankreich führend im Arbeitsrecht. So unterstützen wir täglich Tausende von Unternehmen bei der Sicherung und Optimierung ihrer Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung,
  • Wir können in der Folge die Verwaltung Ihres Personals übernehmen, Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen erstellen,
  • Wir können Sie auch in allen Aspekten der persönlichen Besteuerung Ihrer Mitarbeiter unterstützen, insbesondere derjenigen Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit zwischen zwei Ländern aufteilen (internationale Mobilität).

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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    Um ihr Tochterunternehmen in Frankreich erfolgreich zu veräußern, benötigen Sie eine gute Vorbereitung auf den Veräußerungsprozess und ein aktives Portfoliomanagement.

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    Unser Team „Integration, Separation & Post Deal“ ist darauf spezialisiert mit Expertenwissen ihre Tochtergesellschaft in Frankreich in Transformationsphasen zu unterstützen.

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