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Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag, der aus einer Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hervorgeht, handelt es sich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber in Frankreich um eine Vertragsbeendigung auf Initiative des Arbeitgebers, der durch einen tatsächlichen und ernsthaften Grund gerechtfertigt sein muss. Dazu können gehören:

  • eine personenbedingte Kündigung aus einem Grund, der mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängt, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht,
  • eine betriebsbedingte Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, die nicht mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängen, sondern durch die Situation des Unternehmens gerechtfertigt sind. Die betriebsbedingte Kündigung kann in Frankreich individuell oder kollektiv erfolgen.

Unabhängig vom Kündigungsgrund muss der Arbeitgeber ein strenges Verfahren einhalten, das insbesondere folgende Schritte umfasst:

  • Einberufung zu einem Vorgespräch,
  • Durchführung des Vorgesprächs,
  • Zustellung der Kündigungserklärung.

Der Tag der ersten Vorlage des Einschreibens, mit dem die Kündigung mitgeteilt wird, ist für den Beginn der Kündigungsfrist maßgeblich. Der Arbeitgeber kann beschließen, den Arbeitnehmer ganz oder teilweise von der Kündigungspflicht zu entbinden. Er muss dann jedoch das Gehalt weiterbezahlen, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er in diesem Zeitraum gearbeitet hätte.

Infolge seiner Kündigung erhält der Arbeitnehmer die gesetzliche oder die tarifvertragliche Abfindung, sofern diese günstiger ist. Wenn er eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 8 Monaten nachweisen kann, beträgt die gesetzliche Abfindung in den ersten 10 Jahren mindestens 1/4 des Monatsgehalts pro Betriebszugehörigkeitsjahr und darüber hinaus 1/3 des Monatsgehalts pro Betriebszugehörigkeitsjahr.

Im Falle einer Streitigkeit nach einer Kündigung ist es möglich, einen Vergleich (transaction) abzuschließen.

Ein ungerechtfertigter Kündigungsgrund kann zur Zahlung von erheblichem Schadenersatz führen. Es ist zu beachten, dass der Grund künftig nach der Benachrichtigung über die Kündigung angegeben werden kann.

Bitte wenden Sie sich an uns, bevor Sie eine Kündigung aussprechen. Die Verfahren sind sehr komplex und für jede Kündigungsart unterschiedlich.

Kontakt zum Thema Kündigung durch den Arbeitgeber

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