kpmg-pulseRückruf anfordern
kpmg-pulseAngebotsanfrage

Der Aufhebungsvertrag (rupture conventionnelle) bringt den gemeinsamen Wunsch zur Vertragsbeendigung durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zum Ausdruck. Er kann von keiner der Parteien auferlegt werden.

Für seine Einrichtung ist ein 3-stufiges Verfahren erforderlich:

  • ein oder mehrere Gespräche zwischen den Parteien,
  • die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der die Bedingungen der Vertragsbeendigung, namentlich die Entschädigung und das Datum, festgelegt werden,
  • die Genehmigung der Vereinbarung durch die Regionaldirektion für Unternehmen, Konkurrenz, Konsum, Arbeit und Beschäftigung (DIRECCTE). Dank dieser Genehmigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitslosenversicherung.

Die im Rahmen eines Auflösungsvertrags gezahlte Entschädigung entspricht mindestens der gesetzlichen Kündigungsabfindung . Sie unterliegt dem Arbeitgeber-Sozialpauschalbetrag (forfait social) in Höhe von 20 %.

Der Aufhebungsvertrag kann auch kollektiv erfolgen.

Kontakt zum Thema Aufhebungsvertrag

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

    Besuchen Sie uns Angebot (kostenlos)