Wir haben auf den vorhergehenden Seiten dieser Website gesehen, wie man einen Arbeitnehmer in Frankreich einstellt und welche die wichtigsten einzuhaltenden Regeln des Arbeitsrechts sind. Nach einigen Monaten oder Jahren kommt es vor, dass das Ausscheiden eines Arbeitnehmers in Erwägung gezogen wird.
In Frankreich gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsvertrags, wobei die Kündigung auf Initiative des Arbeitnehmers (démission) oder auf Initiative des Arbeitgebers (licenciement) erfolgen kann.
Ebenso kann der Renteneintritt in Frankreich entweder vom Arbeitnehmer beantragt oder vom Arbeitgeber veranlasst werden.
Wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag einvernehmlich auflösen wollen, kann ein Aufhebungsvertrag (rupture conventionnelle) vereinbart werden.
Jede Kündigungsweise unterliegt spezifischen Regeln.
Wir raten Ihnen, mit uns über das Kontaktformular in Verbindung zu treten, damit wir gemeinsam mit Ihnen die Risiken und Kosten des Ausscheidens eines Mitarbeiters untersuchen können.