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In den vorherigen Rubriken ging es um die Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich sowie die Anwendung des Arbeitsrechts in Frankreich . Nun stellt sich die Frage, welche Pflichten Sie als Arbeitgeber konkret im Rahmen einer Entsendung eines Mitarbeiters nach Frankreich erfüllen müssen.

Bei einer Mitarbeiterentsendung nach Frankreich haben Unternehmen mit Sitz in Deutschland umfangreiche sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Formalitäten sowie verschiedene Meldepflichten zu beachten.

Dabei stellt sich zuerst die Frage nach der Definition einer Arbeitnehmerentsendung und den Anforderungen an den Arbeitgeber sowie an den Arbeitnehmer. Daneben sollte sich das Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit den Formalitäten des Arbeitgebers sowie den Meldepflichten im Rahmen einer Entsendung nach Frankreich beschäftigen.

Gleichermaßen sind Rechte des entsandten Arbeitnehmers wie der anzuwendende Mindestlohn oder die Arbeitszeiten in Frankreich zu beachten.

Wir empfehlen Ihnen sich bei Fragen über das Kontaktformular an uns zu wenden, sodass wir Sie individuell hinsichtlich der Formalitäten und Meldepflichten Ihrer zukünftig entsandten Arbeitnehmer bestmöglich beraten können!

Kontakt zum Thema Mitarbeiter nach Frankreich entsenden

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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