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Im Laufe des Arbeitsverhältnisses sind in Frankreich mehrere Mitarbeitergespräche mit dem Arbeitnehmer zu führen. Diese Gespräche sind bereits bei Einstellung eines Arbeitnehmers in Frankreich vorzusehen.

Bei Rückkehr nach einer Abwesenheit oder Beurlaubung

  • Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub,
  • Freistellungsurlaub,
  • gesicherte freiwillige Mobilität in Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten,
  • Erziehungsurlaub,
  • Arbeitsunterbrechung aufgrund einer langfristigen Erkrankung oder Arbeitsunterbrechung,
  • Gewerkschaftsmandat,
  • Beurlaubung zur Betreuung eines Angehörigen

Alle 2 Jahre

  • Untersuchung der beruflichen Entwicklungsperspektiven des Arbeitnehmers, insbesondere im Hinblick auf Qualifikationen und Beschäftigung.

Alle 6 Jahre

  • Zusammenfassende Bestandsaufnahme des beruflichen Werdegangs des Arbeitnehmers,
  • absolvierte Schulungsmaßnahmen,
  • Erwerb von Zertifizierungen,
  • Gehaltserhöhung oder beruflicher Aufstieg.

Kontakt zum Thema Mitarbeitergespräche

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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