kpmg-pulseRückruf anfordern
kpmg-pulseAngebotsanfrage

Genau wie die Personalregister ist auch die Betriebsordnung in Frankreich nur in Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern Pflicht, sie wird jedoch für alle Unternehmen empfohlen.

Sie muss insbesondere Folgendes umfassen:

  • Maßnahmen zur Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen oder Betrieb,
  • die allgemeinen und ständigen Disziplinarregelungen, insbesondere die Art und Abstufung der Sanktionen , die der Arbeitgeber ergreifen kann,
  • die Regelungen zu den Verfahrensgarantieren für die Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber eine Disziplinarsanktion in Erwägung zieht,
  • die im Code du travail (französisches Arbeitsgesetzbuch) oder im anwendbaren Tarifvertrag „Convention collective“ festgelegten Verteidigungsrechte der Arbeitnehmer,
  • die im Code du travail vorgesehenen Bestimmungen über psychische Belästigung (Mobbing) und sexuelle Belästigung.

Die Betriebsordnung wird in zweifacher Ausfertigung gemeinsam mit der Stellungnahme des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE) an die Geschäftsstelle des Conseil de Prud’hommes (paritätisches Arbeitsgericht) übermittelt und im Betrieb veröffentlicht .

Kontakt zum Thema Betriebsordnung Pflicht

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

    Besuchen Sie uns Angebot (kostenlos)