Wir haben im vorigen Abschnitt gesehen, wie man Personal in Frankreich einstellt (und wir werden später sehen, wie man sich von Mitarbeitern in Frankreich trennt oder wie man Mitarbeiter nach Frankreich entsendet ). Dabei haben wir Ihnen nacheinander die Pflichten und Formalitäten bei der Einstellung , die Wahl des Arbeitsvertrags , die Arbeitszeit in Frankreich sowie die Kosten eines Arbeitnehmers (Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben ) vorgestellt.
Als Arbeitgeber in Frankreich müssen Sie die wichtigsten Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts kennen, von denen einige von der Beschäftigtenzahl des Unternehmens abhängen. Es müssen Register geführt werden, im Unternehmen ist eine Betriebsordnung erforderlich und es gibt Pflichtaushänge in Frankreich.
Während seiner gesamten Anwesenheit im Unternehmen wird der französische Mitarbeiter einer ärztlichen Betreuung unterzogen und hat Anspruch auf Karrieregespräche und Weiterbildung.
Die Pflichtverhandlung in Frankreich unterscheidet sich von derjenigen in Deutschland und bedarf der großen Aufmerksamkeit der Unternehmensleiter, die harmonische Beziehungen zu den Arbeitnehmervertretungen unterhalten müssen.
In diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie für das Management Ihres Personals in Frankreich benötigen. Unsere Juristen und Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen selbstverständlich für nähere Informationen zur Verfügung.