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In Frankreich entspricht die Abfindungsentschädigung bei befristeten Arbeitsverträgen, auf frz. „indemnité de fin de contrat“, 10 % der Gesamtbruttovergütung, die während der Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer gezahlt wurde.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

 

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