Bereits zum 1. Januar 2015 wurde in Frankreich das sogenannte „Individuelle Recht auf Fortbildung“ (DIF) durch das sogenannte „Persönliche Fortbildungskonto“ (CPF) ersetzt.
Die durch die Beschäftigten im Rahmen des „Individuellen Rechts auf Fortbildung“ erworbenen und nicht bis zum 31. Dezember 2014 genutzten Stunden gehen nicht verloren. Um vom Saldo der im Rahmen des „Individuellen Rechts auf Fortbildung“ erworbenen Stunden Gebrauch machen zu können, müssen die Beschäftigten ihre vor dem 31. Dezember 2020 erworbenen Arbeitsstunden auf der Website „www.moncompteformation.gouv.fr“ oder mit Hilfe der App „ Mon Compte Formation“ erfassen.
Im Rahmen des Gesetzes vom 5. September 2018 über die freie Wahl der beruflichen Zukunft wird das „Persönliche Fortbildungskonto“ in Euro (und nicht mehr in Stunden) angerechnet. Daher werden die am 31. Dezember 2020 auf dem „Persönlichen Fortbildungskonto“ erfassten Stunden im Rahmen des „Individuellen Rechts auf Fortbildung“ in Höhe von 15 € pro Stunde angerechnet.
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