Zielsetzung :
Nach dem Ausbruch des Covid-19 in Frankreich, ergriff die französische Regierung Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die durch die Folgen des Coronavirus betroffen sind. Diese Maßnahmen sollen sich unterstützend auf den Cashflow von Unternehmen und Berufstätigen auswirken, die wie der französische Premierminister es nannte, unter dem „Schock der Gesundheitskrise“ leiden.
Zielgruppen :
- Französische Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und ihrer Rechtsform, einschließlich Handwerkern, Händlern, Landwirte, Freiberufler sowie Verbände und Stiftungen
- Die französische Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts (SCI) wird durch die Maßnahmen nicht gefördert
- Es darf gegen die betreffenden Unternehmen kein Insolvenzverfahren laufen
- Unternehmen, die einem Präventivverfahren unterliegen, sind jedoch förderungswürdig
Maßnahmen :
- Einrichtung eines Verfahrens für staatliche Garantien für von Kreditinstituten gewährten Krediten bis zu 300 Milliarden Euro
- Garantien beziehen sich auf Darlehen, die zwischen dem 16. März und dem 31. Dezember 2020, ohne Inanspruchnahme jeglicher anderer Garantien oder Sicherheiten, gewährt werden.
- Staatlich geförderte Darlehen müssen folgende Merkmale aufweisen:
- Minimale tilgungsfreie Zeit von 12 Monaten (im ersten Jahr ist somit keine Rückzahlung erforderlich)
- Klausel über die Möglichkeit der Tilgung über einen zusätzlichen Zeitraum von 1-5 Jahren nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
- Höchstbetrag des Darlehens für ein Unternehmen:
- Für Unternehmen, die vor dem 01. Januar 2019 gegründet wurden: 25% des Umsatzes des Wirtschaftsjahres 2019 (oder des letzten verfügbaren Wirtschaftsjahres)
- Für innovative Unternehmen, sofern dies vorteilhafter ist, zwei Mal die Gesamtlohnsumme des Wirtschaftsjahres 2019 (oder des letzten verfügbaren Wirtschaftsjahres)
- Für ab dem 01. Januar 2019 gegründete Unternehmen: die geschätzte Gesamtlohnsumme der ersten beiden Wirtschaftsjahre
- Die staatliche Garantie deckt einen bestimmten Prozentsatz der noch ausstehenden Darlehensbeträge, Zinsen und sonstigen ausstehenden Beträge ab:
- 90% für Unternehmen, die weniger als 5.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von weniger als 1,5 Milliarden Euro im letzten Wirtschaftsjahr oder zum 16. März 2019, erwirtschaftet haben
- 80% für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 1,5 Milliarden und 5 Milliarden Euro
- 70% für alle anderen Unternehmen
Kosten :
Die Kosten der Garantie bemessen sich in Abhängigkeit der Größe des Unternehmens. Beispielsweise fallen 0,25% Prämie für ein kleines oder mittelständisches Unternehmen im ersten Jahr an (somit für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter oder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro). 0,5% Prämie sind für ein Darlehen mit der gleichen Laufzeit für größere Unternehmen fällig. Zum Ende des ersten Jahres im Fall der Tilgung des Kredits über einen weiteren Zeitraum, steigt die Garantieprämie schrittweise.
Vorgehensweise :
Für Unternehmen in Frankreich mit weniger als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 1,5 Milliarden Euro, gilt folgende Vorgehensweise :
Für alle anderen Unternehmen gilt folgende Vorgehensweise:
Diese staatlich geförderten Darlehen werden von den Banken seit dem 25. März 2020 angeboten. Bei weiteren Informationen oder Fragen stehen Ihnen Ihre deutsch-französischen Berater jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!
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