Unternehmensleiter mit Führungsaufgaben in Unternehmen mit Sitz in Frankreich, welche einen Jahresumsatz von über 250 Mio. EUR erzielen, gelten künftig als in Frankreich ansässig.
Diese Maßnahme greift ab der Besteuerung der Einkünfte aus dem Jahr 2019, ab dem 1. Januar 2020 bei der Steuer auf Immobilienvermögen (IFI) sowie für ab dem 1. Januar 2020 eröffnete Nachlassverfahren und gewährte Schenkungen.
Ihr deutsch-französischer Steuerberater
Zurück zu den Artikeln
__ Lesen Sie außerdem
German Services Group
an Ihrer Seite,um Sie zu begleiten
500
deutschsprachige Fachleute
an Ihrer Seite
238
Standorte
in Frankreich
in der Steuerberatung
Seit 1922
Mehr als
80.000
Mandanten (davon 2.000 DE, AT, CH)