In Frankreich muss am Ende des Arbeitsvertrages ein Arbeitszeugnis sowie eine Bescheinigung für die Arbeitslosenkasse („Pôle Emploi“) erstellt werden.
Diese Unterlagen sollen dem Arbeitnehmer am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden. Jede Verspätung kann zu Strafen führen.
Das Ausscheiden wird zudem im Personalregister vermerkt.
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