In Frankreich gelten bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag folgende maximale Probezeiten:
- Die Dauer der Probezeit ist gewöhnlich im Tarifvertrag geregelt. Andernfalls beläuft sie sich auf 2, 3 oder 4 Monate, in Abhängigkeit vom Status des Arbeitnehmers.
- Während der Probezeit muss jede Beendigung des Arbeitsvertrages schriftlich erfolgen. Dazu müssen Fristen eingehalten werden.
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