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In Frankreich ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft :  Unterschätzen Sie nicht die Auswirkung auf Ihr Unternehmen !

Die Gesetzgebung bezüglich des Schutzes der persönlichen Daten wurde durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstärkt, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Diese europäische Regelung stärkt in bedeutendem Maße die Persönlichkeitsrechte einerseits und die Verpflichtungen, denen sich Unternehmen und ihre Geschäftsführer unterwerfen müssen, andererseits.
Die immer häufiger auftretenden Fälle von Cyberattacken rücken dieses Problem in den Mittelpunkt der Besorgnis von Verbrauchern und Aufsichtsbehörden. Über den rein rechtlichen Aspekt hinaus handelt es sich um eine „Business“-Herausforderung, die kein Unternehmen unterschätzen sollte.

Wer ist betroffen?

Diese Verordnung betrifft jeden europäischen Betrieb, der persönliche Daten sammelt, behandelt und aufbewahrt, anhand derer eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Somit sind alle wirtschaftlichen und sozialen Akteure betroffen: natürlich alle Unternehmen, aber auch Vereine, Behörden, Gebietskörperschaften und Gewerkschaften.
Tatsächlich meint man, wenn man von persönlichen Daten spricht, alle Informationen betreffend Arbeitnehmer, Kunden, Geschäftspartner oder Interessenten, egal ob sich diese auf Computern, Mobiltelefonen oder Servern, im Emailverkehr oder in den Logfiles oder Datenaufzeichnungen von Besuchern der Internetseite eines Unternehmens befinden.

Welche Auswirkungen hat das?

Aus der beachtlichen Liste der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung haben wir hier fünf
ausgewählt, die bedeutende Änderungen für die Unternehmenssteuerung, die Ausgestaltung von
Prozessen und der IT mit sich bringen, und die für die Unternehmen teils größere Vorarbeiten bedingen:
– der (reelle) Schutz der Daten,
– die Einwilligung der Benutzer,
– das (tatsächliche) Widerrufsrecht,
– die Übertragbarkeit von Daten,
– die Ernennung eines Datenschutzverantwortlichen (DPO)

Sanktionen

Die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter riskieren bei Missachtung der Vorschriften bedeutende Geldbußen. Diese können bis zu 4% des Umsatzes oder 20 Mio. € betragen (der Betrag der Geldbuße entspricht dem höheren von beiden).

Weiterführende Informationen

Die Anpassung an die neuen Vorschriften ist oft schwierig und erfordert eine umfangreiche Vorbereitung. Die Experten von KPMG stehen Ihnen zur Verfügung, um die etwaig aufkommenden Fragen Ihrerseits zu beantworten und/oder Sie in den verschiedenen Stadien der Anpassung zu begleiten (Diagnose des Umfangs der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, projektbegleitende Prüfung, Erstellung des vorgeschriebenen Verzeichnisses, Erarbeitung von Handlungsrichtlinien zur Anpassung, Hilfestellung bei der Umsetzung der Anpassung etc.).

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