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Aufgrund der erschwerten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sind die Energiepreise regelrecht explodiert. Zur Abfederung der Auswirkungen der explodierenden Energiepreise beschloss der französische Staat Finanzierungshilfen für Unternehmen einzuführen. In einer Pressemitteilung kündigte die französische Regierung eine Verstärkung der staatlichen Energiesparmaßnahmen angesichts der steigenden Energiepreise an.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen und die damit einhergehenden Änderungen:

 20222023
Preisobergrenze für Strom für KleinstunternehmenHinsichtlich der Preisobergrenze für Privatpersonen kommen Unternehmen in Frage:
– mit weniger als 10 Mitarbeitenden
– mit weniger als 2 Mio. € Umsatzerlösen
– die einen Stromzähler mit einer Leistung von weniger als 36 Kilovoltampere besitzen.
Kleinstunternehmen, die die nebenstehenden Kriterien erfüllen, können von der Preisobergrenze für Strom weiterhin Gebrauch machen. Diese Maßnahme findet automatisch Anwendung.
Neue Maßnahme zur Reduzierung des StromverbrauchsNicht anwendbar=> Für wen?
– für Kleinstunternehmen, die nicht durch die Preisobergrenze für Strom abgedeckt werden
– und alle KMU.
Dies gilt für Verträge, bei denen der Vergleichspreis für eine Megawattstunde für den Beschaffungsanteil über 325€/MWh liegt (Preisobergrenze 800€/MWh).

  => Was ?
Die Maßnahme ist in Form einer Pauschalförderung in Höhe von 25% des Verbrauchs des Unternehmens vorgesehen (geschätzter Höchstbetrag: 120€/MWh).  

=> Wie ?
Einzelheiten zu der Regelung sollen in einem noch zu veröffentlichenden Erlass dargestellt werden.
Die Maßnahme wird automatisch angewandt.
Unterstützung bei Gas und Strom Die Maßnahme soll bis Ende November 2022 erneut vereinfacht werden.=> Für Stromrechnungen : Die Regelung wird für mittelständische und große Unternehmen verlängert.  

=> Für Gasrechnungen : Die Regelung wird für alle Unternehmen verlängert. Diese Maßnahmen (Finanzierungshilfen in Frankreich in Zeiten der Energiekrise) finden auf Antrag des jeweiligen Unternehmens Anwendung.
Steuer auf den Stromendverbrauch (sog. „TICFE“) und Zugang zu altem Atomstrom (sog. „ARENH“)Alle Unternehmen können Gebrauch machen von :
– der Senkung der Steuer auf Stromendverbrauch im Rahmen des europäischen gesetzlichen Minimums (0,5€/MWh)
– Mechanismus zum regulierten Zugang zu historischem Atomstrom (max. Gesamtvolumen: 120TWh/Jahr)
Alle Unternehmen werden weiterhin Gebrauch machen können von:
– der Senkung der Steuer auf Stromendverbrauch im Rahmen des europäischen gesetzlichen Minimums
– Mechanismus zum regulierten Zugang zu historischem Atomstrom (max. Gesamtvolumen: 100TWh/Jahr) Diese Maßnahmen finden automatisch Anwendung.

Sie haben Fragen zu den vom französischen Staat vorgesehen Finanzierungshilfen. Gerne hilft Ihnen unser deutschsprachiges Team weiter.

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