Die Einkommensteuer ist von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Frankreich zu entrichten. Nicht in Frankreich wohnhafte Personen, die Einkünfte aus französischen Quellen beziehen, sind möglicherweise ebenfalls in Frankreich einkommensteuerpflichtig.
Die französische Einkommensteuer umfasst Kontinentalfrankreich, Korsika sowie die französischen Überseegebiete (sog. „DOM“).
- Kriterien zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich
Eine Person gilt als in Frankreich steuerlich wohnhaft, sofern sie mindestens eines der vier folgenden Kriterien erfüllt (Artikel 4B des französischen Steuergesetzbuches):
STEUERLICHER WOHNSITZ: Erfüllung einer der 4 folgenden Kriterien: | |
Der steuerliche Haushalt der Person liegt in Frankreich | Es handelt sich um den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Steuerpflichtigen bzw. seiner Familie, dies ohne die Berücksichtigung von vorübergehenden Auslandsaufenthalten aus geschäftlichen Gründen. Folglich gilt eine Person, die ihre Tätigkeit im Ausland ausübt, als in Frankreich wohnhaft, sofern dessen Familie in Frankreich lebt. |
Der ständige Aufenthaltsort der Person liegt in Frankreich | Der ständige Aufenthaltsort der Person selbst wird festgelegt (unabhängig von den Bedingungen für den Haushalt). Eine Person, die sich im gleichen Jahr mehr als 183 Tage in Frankreich aufhält, gilt als steuerlich in Frankreich wohnhaft. |
Die Person übt ihre berufliche Tätigkeit in Frankreich aus | Es handelt sich um ein Kriterium der Berufsordnung. Die berufliche Tätigkeit kann als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger ausgeübt werden. |
Der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen der Person befindet sich in Frankreich | Es handelt sich um den Ort, an dem die betreffende Person ihre wesentlichen Investitionen getätigt hat, oder um den Hauptsitz der Geschäftstätigkeit. |
à Alle Einkünfte einer Person, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich hat, müssen in Frankreich gemeldet werden (unabhängig davon, ob sie aus französischen oder ausländischen Quellen stammen).
- Personen, die keinen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich haben
Nicht in Frankreich ansässige Personen sind nur dann in Frankreich steuerpflichtig, wenn sie ein Einkommen aus französischen Quellen beziehen, dies allerdings nur auf das aus diesen Quellen bezogene Einkommen.
Ein gesondertes Kapitel ist der Besteuerung von Personen, die keinen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich haben, gewidmet.
- Auswirkungen internationaler Abkommen
Die Auswirkungen der Definition des steuerlichen Wohnsitzes werden durch internationale Steuerankommen abgemildert, um so eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
In grenzüberschreitenden Angelegenheiten ist die Analyse des betreffenden bilateralen Abkommens daher immer erforderlich.
Unsere deutschsprachigen Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um ihre steuerlichen Verhältnisse im Hinblick auf geltende Abkommen zu analysieren und Sie bei der Einhaltung ihrer steuerlichen Erklärungspflichten zu begleiten.