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In Frankreich liegt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2022 bei 1 603,12 € brutto für 151,67 Stunden pro Monat, d.h. 10,57 € brutto pro Stunde (vs. 10,48 € seit dem 1. Oktober 2021). 

Das entspricht einer Erhöhung um 0,9 % (gegenüber 0,99 % am 1. Januar 2021 und dann 2,2 % im Oktober 2021).

Der sogenannte „SMIC“ in Frankreich, der dem Mindestlohn entspricht, gilt für volljährige Arbeitnehmer in allen französischen Regionen. Der „SMIC“ in Frankreich ist der gesetzliche Mindeststundenlohn, zu dem ein Arbeitnehmer mindestens bezahlt werden muss. Dieser findet unabhängig von der Form der Vergütung und der Art des Arbeitsvertrags Anwendung.

Die Tarifverträge können, je nach Einstufung des Personals, Tariflöhne vorsehen, die höher als der gesetzliche Mindestlohn liegen.

Sie haben Fragen rund um den Mindestlohn in Frankreich oder benötigen diesbezüglich eine Beratung? Dann kontaktieren Sie gerne unser deutsch-französisches Expertenteam.

Lohnabrechnung in Frankreich : wir stehen zu Ihrer Verfügung

 

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