Der französische Entwurf des Finanzgesetzes für 2022 sieht ausdrücklich vor, dass bestimmte Dienstleistungen, die außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen erbracht werden, zu einer Steuergutschrift für die Beschäftigung eines Hausangestellten berechtigen.
Steuerpflichtige mit Ausgaben für personenbezogene Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Nachhilfe, Altenpflege, Haushaltshilfe usw.), die in ihrem Haushalt oder – unter bestimmten Voraussetzungen – im Haushalt ihrer Verwandten erbracht werden, können eine Steuergutschrift im Rahmen der Einkommensteuer in Anspruch nehmen. Diese beläuft sich auf 50% der Ausgaben, wobei eine jährliche Höchstgrenze von 12.000€ festgelegt ist.
Das Finanzgesetz für 2022 sieht ausdrücklich vor, dass bestimmte Dienstleistungen, die außerhalb des Haushalts erbracht werden, ebenfalls in die Steuergutschrift einfließen können, sofern diese Teil der in der gleichen Wohnung erbrachten Dienstleistungen sind. Damit wäre die Stellungnahme der französischen Finanzverwaltung, die kürzlich vom französischen Staatsrat in Frage gestellt wurde, gesetzlich verankert.
Beispiele: Die Begleitung von Kindern auf dem Weg von der Schule nach Hause oder zu außerschulischen Aktivitäten kann im Rahmen der Steuergutschrift angesetzt werden, wenn diese mit der häuslichen Betreuung der Kinder im Zusammenhang steht. Das Gleiche gilt für die Lieferung von Mahlzeiten in die Wohnung eines älteren Menschen, sobald diese ein Teil der im Haushalt erbrachten Dienstleistungen, wie beispielsweise die Reinigung der Wohnung, darstellt.
Darüber hinaus bestätigt der Gesetzesentwurf die Anwendung spezieller Höchstgrenzen für bestimmte Ausgaben, die zur Steuergutschrift berechtigten. Pro Jahr und pro Steuerhaushalt gelten folgende Höchstgrenzen
– 500 € für kleinere handwerkliche Arbeiten
– 3.000 € für IT-Dienstleistungen
– 5.000 für kleinere Arbeiten im Garten.
Hinweis: Diese Anpassungen würden bei der Besteuerung des Einkommens 2021 Anwendung finden.
Sie haben Fragen zur Steuergutschrift für die Beschäftigung eines Hausangestellten in Frankreich? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Unser deutsch-französisches Expertenteam hilft Ihnen gerne weiter!
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