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Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung ist eine Maßnahme zur Unterstützung der in Frankreich durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Sie zielt darauf ab, Unternehmen durch steuerliche Unterstützung zum Ausbau ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anzuregen.

Die Höhe der Steuergutschrift beträgt:

  • 30 % der förderfähigen Ausgaben für eine erste Tranche von bis zu 100 Mio. EUR,
  • 5 % des Betrags der förderfähigen Ausgaben über den Schwellenwert von 100 Mio. EUR hinaus.

Die förderfähigen Ausgaben sind Aufwendungen für Forschungsaktivitäten und können verschiedener Art sein:

  • Personalaufwendungen,
  • Zuführungen zu den Abschreibungen,
  • Betriebskosten,
  • Aufwendungen für gewerbliche Schutzrechte,
  • Aufwendungen für die Vergabe von Unteraufträgen für Forschungsarbeiten,
  • Aufwendungen für Technologieüberwachung,
  • Ausgaben für Normung.

Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung wird pro Kalenderjahr ermittelt, unabhängig vom Abschlussdatum des Geschäftsjahres des Unternehmens.

Der Antrag auf die Steuergutschrift für Forschung wird in papierloser Form mit dem Formular 2069 RCI gestellt. Falls die Ausgaben 100 Mio. EUR übersteigen, muss eine zusätzliche Begleitschrift eingereicht werden.

Die Steuergutschrift wird mit der von den Unternehmen für das Jahr, in dem die Ausgaben entstanden sind, geschuldeten Körperschaftsteuer verrechnet. Falls die Steuergutschrift höher als die geschuldete Steuer ist oder das Unternehmen einen Verlust ausweist, wird der Restbetrag mit der für die folgenden drei Jahre zu zahlenden Steuer verrechnet und gegebenenfalls am Ende dieses Zeitraums erstattet. Unter bestimmten Bedingungen kann eine zu hohe Steuergutschrift sofort erstattet werden.

 

Wenden Sie sich an unsere Experten, um deren Assistenz bei Ihrer Beantragung der Steuergutschrift für Forschung in Anspruch zu nehmen.

Kontakt zum Thema Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung

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