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Das Gesetz vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens (Sapin-2-Gesetz) enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Verhütung von Korruption und Vorteilsgewährung.

Anwendungsbereich

Gesellschaften und Konzerne (für alle französischen oder ausländischen Tochtergesellschaften), deren Muttergesellschaft ihren Sitz in Frankreich hat und die 2 nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten
  • Umsatz oder konsolidierter Umsatz von mehr als 100 Mio. EUR.

Folgende Regelungen sind zu beachten

  • Ein in die Geschäftsordnung aufgenommener Verhaltenskodex, in dem die verschiedenen Arten von Verhaltensweisen definiert und veranschaulicht werden, die als Merkmale von Korruption oder Vorteilsgewährung charakterisiert werden können
  • Ein internes Warnsystem, das die Erfassung von Meldungen von Mitarbeitern über das Vorliegen von Verhaltensweisen oder Situationen ermöglicht, die gegen den Verhaltenskodex der Gesellschaft verstoßen
  • Eine regelmäßig aktualisierte Korruptionsrisikokartierung zur Ermittlung, Analyse und Priorisierung der Risiken einer Exposition der Gesellschaft gegenüber externen Beanspruchungen zum Zwecke der Korruption (Wirtschaftszweige und geografische Gebiete)
  • Verfahren zur Bewertung der Situation von Kunden, führenden Lieferanten und Zwischenhändlern im Hinblick auf die Risikokartierung
  • Interne oder externe Rechnungsprüfungsverfahren, um sicherzustellen, dass Bücher, Aufzeichnungen und Konten nicht zur Verschleierung von Korruption oder Einflussnahme verwendet werden.
  • Ein Ausbildungssystem für Führungskräfte und Mitarbeiter, die den Risiken von Korruption und Vorteilsgewährung am stärksten ausgesetzt sind.
  • Eine Disziplinarregelung, mit der die Arbeitnehmer des Unternehmens im Falle eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex des Unternehmens bestraft werden können.
  • Ein System zur internen Kontrolle und Bewertung der durchgeführten Maßnahmen

Bei Nichtkonformität zu den oben aufgeführten Regelungen droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1 Mio. EUR für Unternehmen.

Unsere Experten beraten Sie gerne in allen Belangen der sachgerechten Umsetzung der oben aufgeführten Regelungen.

Die Pluspunkte unseres Angebots

  • Unsere Kanzlei ist der beratende Partner von 70.000 Unternehmen in Frankreich und steht damit im Mittelpunkt des anti-Korruptionsrechtes in Frankreich,
  • Wir haben viele deutschen, österreichischen und schweizerischen Konzernen bei der Umsetzung der „Loi Sapin 2“ unterstützt,
  • Unsere Mitarbeiter sind zweisprachig und sehr erfahren.

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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