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Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, der Schweiz oder Österreich und möchten einen oder mehrere Ihrer Mitarbeiter nach Frankreich entsenden? Sie sind Arbeitnehmer eines nicht in Frankreich niedergelassen Unternehmens und werden für Ihre Arbeit nach Frankreich gehen? Wir stehen Ihnen für die Erledigung aller behördlichen Formalitäten (über das SIPSI-Online-Portal) zur Verfügung, und um Sie in Frankreich zu vertreten.

Worin besteht die Entsendung nach Frankreich?

Die Entsendung von Mitarbeitern entspricht der Situation, in der ein außerhalb Frankreichs ansässiges Unternehmen seine Mitarbeiter nach Frankreich entsendet, um dort vorübergehend eine Dienstleistung zu erbringen. Für diese entsandten Mitarbeiter kommen dann die in Frankreich geltenden Arbeitsbedingungen zur Anwendung. Die Sozialversicherungsbeiträge entsprechen jedoch in der Regel denjenigen des Herkunftslandes des Arbeitgebers.

Welche Bedingungen gelten für die Entsendung nach Frankreich?

Der Arbeitgeber der nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer muss im Herkunftsstaat ordnungsgemäß niedergelassen sein, dort tatsächlich eine wesentliche Tätigkeit ausüben und darf in Frankreich keine gewöhnliche, stetige und fortlaufende Tätigkeit ausüben (Gefahr der Einstufung als Betriebsstätte). Die von der Entsendung betroffenen Arbeitnehmer müssen üblicherweise für ihren Arbeitgeber arbeiten und ihren Auftrag in Frankreich nur vorübergehend ausführen.

Die Entsendung ist in einer der folgenden vier Situationen möglich:

  • Ausführung eines internationalen Dienstleistungsvertrags mit einem französischen Unternehmen,
  • unternehmensinterne oder gruppeninterne Mobilität,
  • Arbeitnehmerüberlassung durch ein ausländisches Zeitarbeitsunternehmen an ein französisches Unternehmen,
  • die Erledigung einer Aufgabe auf eigene Rechnung.

Welche Formalitäten sind zu beachten?

Das Unternehmen, das Mitarbeiter entsendet, muss der Arbeitsaufsichtsbehörde des Ortes, an dem die Dienstleistung erbracht wird, über das „SIPSI“-Online-Portal eine vorherige Entsendemeldung schicken, bevor der Mitarbeiter die Arbeit in Frankreich aufnimmt.

Die Entsendung von Arbeitnehmern ausschließlich im Namen des Arbeitgebers ist von der vorausgehenden Meldung und Bestellung eines Vertreters befreit. Ebenso sind bestimmte Aktivitäten von der Meldepflicht für kurzfristige Leistungen ausgenommen (z. B. Künstler, Auszubildende in internationaler Mobilität, Sportler, offizielle Delegierte, Forscher oder Lehrkräfte). Was den Bausektor anbelangt, ist die Berufsidentifikationskarte obligatorisch.

Es ist zwingend erforderlich, einen Vertreter in Frankreich zu ernennen. Während der Entsendungsdauer hat er die Aufgabe, die Verbindung zu den Kontrollbeamten zu übernehmen und ihnen bestimmte Dokumente zu ihrer Verfügung zu halten, die er in Papier- oder elektronischer Form übermitteln kann.

Welche Rechte haben die entsandten Arbeitnehmer?

Als Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, unterliegen Sie den Bestimmungen des französischen Arbeitsgesetzes (insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeit) und den für allgemeinverbindlich erklärten Branchentarifverträgen, die für in Frankreich ansässige Unternehmen gelten.

Der entsandte Arbeitnehmer muss für die Dauer seiner Entsendung für seine Tätigkeit auf französischem Boden mindestens die Vergütung erhalten, die vom französischen Arbeitsgesetzbuch oder in dem für die Branche für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag vorgesehen ist.

Auch für die Unterbringung von entsandten Mitarbeitern gelten bestimmte Regeln.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir kümmern uns um alle Ihre Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung Ihrer Mitarbeiter, und zwar:

  • Die vorausgehende Meldung der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich,
  • die Ernennung eines Vertreters,
  • die Erwirkung der im Bausektor vorgeschriebenen Berufsidentifikationskarte,
  • den Beitritt zu einer Urlaubskasse und Schlechtwetterkasse für den Bau- und den Entertainmentsektor,
  • die Einhaltung der Verpflichtung des Arbeitgebers, die Dokumente über seine entsandten Mitarbeiter und seine Tätigkeit aufzubewahren und der Arbeitsaufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen,
  • Einhaltung der für Zeitarbeitsunternehmen spezifischen Verpflichtungen (die finanzielle Garantie).

Die Pluspunkte unseres Angebots

  • Ein einziger deutschsprachiger Ansprechpartner,
  • Unsere Kanzlei ist in Frankreich sowohl in der Personalverwaltung als auch im deutsch-französischen Sektor führend,
  • Unsere Juristen, Rechtsanwälte und Steuerberater können Sie in allen anderen Aspekten in Bezug auf Ihre Tätigkeit in Frankreich unterstützen.

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

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