Werden bestimmte Größenkriterien überschritten so sind Gesellschaften in Deutschland und Frankreich prüfungspflichtig. Diese Prüfungspflicht bezieht sich auf die aufzustellenden Jahres- und Konzernabschlüsse.
In Deutschland werden im Kontext der Buchhaltung, Steuerberatung sowie Abschlussprüfung die Berufsangehörigen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betraut. In Frankreich nennen sich die Berater Expert-Comptables und Commissaire aux Comptes , welche ähnliche Aufgaben übernehmen. Wir stellen Ihnen kurz den Aufgabenbereich der Berufsgruppen vor und erläutern ebenso weitere Besonderheiten im Rahmen der französischen Abschlussprüfung. Der Aufgabenbereich des Expert-Comptable ist dabei deutlich weiter gefasst, als der Aufgabenbereich des deutschen Steuerberaters. Der Expert-Comptable übernimmt als externer Berater der Geschäftsleitung weitere Aufgaben eines Unternehmensberaters.
Die wesentlichen Unterschiede bezüglich der Abschlussprüfung, die besonders hervorzuheben sind betreffen insbesondere die Tatsache, dass der französische Abschlussprüfer für die Dauer von 6 Jahren bestellt wird. Ebenso besteht bei der Prüfung von großen Unternehmensgruppen und Konzernen die Verpflichtung des sogenannten Co-Commissariat aux Comptes, d.h. die Abschlussprüfung durch 2 verschiedene unabhängige Abschlussprüfer, die ein gemeinsames Prüfungsurteil bilden.